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Ausleihbedingungen

Wie bekomme ich einen Ausweis?

Bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder einen anderen behördlichen Ausweis mit Wohnsitznachweis mit.
Sie erhalten sofort einen Nutzerausweis. Die Stadtbibliothek steht auch „Nicht - Eberswaldern“ offen. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen außerdem die schriftliche Zustimmung der Eltern. (Anmeldefomular in der Stadtbibliothek)

Was kostet das Ausleihen?

Die Jahresgebühr beträgt:

• Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene

15,50 €

• Partner/Innenkarte
   (Ehepaare und Partnerschaften mit gemeinsamem Wohnsitz)

20,50 €

• Auszubildende
   (Ausbildungsnachweis bitte vorlegen)

  7,50 €

• Student/innen
   (Studentenausweis bitte vorlegen)

  7,50 €

• Wehr- & Ersatzdienstleistende
   (Wehrpass oder Ausweis/Vertrag über Wehrersatzdienst bitte vorlegen)

  7,50 €

• Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I
   (Bewilligungsschreiben des Arbeitsamtes bitte vorlegen)

  7,50 €

• Schüler/innen ab 14 Jahren allgemeinbildender
   Schulen und der gymnasialen Oberstufe an
   Oberstufenzentren mit Schülerausweis
   (bitte vorlegen)

  5,00 €

• Sozialpassinhaber/innen
   (Sozialpass der Stadt Eberswalde bitte vorlegen)

  5,00 €

• Empfänger/innen von Arbeitslosengeld II/
   Sozialgeld
   (Bewilligungsschreiben des Arbeitsamtes bitte vorlegen)

  3,00 €

• Sozialhilfeempfänger/innen
   (Sozialhilfebescheid bitte vorlegen)

  3,00 €

• Kinder von 7 - 13 Jahren

  1,50 €  

Alternativ zur Jahresgebühr kann auch eine Gebühr von 3,00 €  für eine vierwöchige Ausleihdauer entrichtet werden. Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.
Siehe: Gebührensatzung § 3, Absatz 1 - 12'

Wie lange kann ich Medien entleihen?

Die Leihfrist beträgt in der Regel 4 Wochen. DVDs und Videofilme können nur für eine Woche entliehen werden. Siehe: Benutzungssatzung § 6, Abs. 5

Verlängerungen

Sie können die Leihfrist entliehener Medien in der Regel zweimal verlängern lassen, wenn keine Vorbestellungen vorliegen. Die Fristverlängerung kann schriftlich, persönlich oder auch telefonisch beantragt werden.

Telefonische Verlängerungen sind unter: 03334/64-420 zu folgenden Zeiten möglich:

Montag und Dienstag

14.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag und Freitag

10.00 - 18.00 Uhr

Samstag

10.00 - 14.00 Uhr


Zeitschriften, Videofilme, DVDs und Spiele sind von Fristverlängerungen ausgeschlossen.
Siehe: Benutzungssatzung § 6, Absatz 7


Was kostet es, wenn ich die Medien zu spät zurückbringe?

Ab dem ersten Überschreitungstag werden pro Medium und Woche 0,50 € Versäumnisgebühren berechnet, Kinder bis zum vollendeten 14. Lebens- jahr  zahlen 0,25 € pro Medium und Woche.

Für Videofilme und DVDs werden für allle BenutzerInnen bei Überschreiten der Leihfrist pro Ausleihtag und Medium 1,00 € Versäumnisgebühren berechnet.
 
Sobald die Rückgabe schriftlich angemahnt werden muss, entstehen zusätzliche Mahngebühren.
Siehe: Benutzungssatzung § 7, Absatz 1,2
Siehe: Gebührensatzung § 3,  Absatz 10,11

Samstags 10:30 Uhr:

Guten Morgen Eberswalde - eine Veranstaltungsreihe im Zentrum der Stadt

10. März in Eberswalde

BARNIM Eisstock-Cup 2012 in Eberswalde