
Gemäß § 82 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5 BbgKVerf (Kommunalverfassung des Landes Brandenburg) in Verbindung mit § 61 BbgKomHKV (Kommunale Haushalts- und Kassenverordnung Brandenburg) ist jährlich ein Beteiligungsbericht zur Information der Gemeindevertretung und der Einwohner zu erstellen.
Dieser Verpflichtung entsprechend wurde in Zusammenarbeit mit den Geschäftsführungen der Beteiligungsgesellschaften der nachfolgende- nunmehr fünfzehnte Beteiligungsbericht der Stadt Eberswalde erarbeitet.
Im Vergleich zum letzten Beteiligungsbericht ist die Anzahl der Gesellschaften, an denen die Stadt Eberswalde unmittelbar beteiligt ist, identisch geblieben. Lediglich die Beteiligung der WHG Wohnungsbau- und Hausverwaltungs- GmbH an der MD Marketing- und Dienstleistungs GmbH Eberswalde hat sich von 52,4 % auf 100 % im Wirtschaftsjahr 2010 erhöht.
Der Beteiligungsbericht 2010 kann hier eingesehen bzw. heruntergeladen werden:
Beteiligungsbericht 2010.pdf [PDF]
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