

Sie haben an dieser Stelle die Möglichkeit, direkt auf die gemäß § 1 Abs. 2 BbgBauVorlV veröffentlichten Formulare zur Antragstellung, zum Baubeginn, zur Fertigstellung wie auch zu Dienstbarkeiten zuzugreifen.
Hinweis: Der Kommunikationsweg per E-Mail steht ausschließlich für einfachen Schriftverkehr (ohne digitale Signatur) zur Verfügung. Eine wirksame Einreichung von Bauanträgen auf elektronischem Wege ist daher nicht möglich.
Zusätzlich erhalten Sie hier die Formulare für: