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Gebührensatzung

Stadt Eberswalde
Der Bürgermeister

Auf der Grundlage der §§ 5, 3 Abs. 2 und 35 Abs. 2 Ziffer 10 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 10. Oktober 2001 (GVBl. I Seite 154), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung des Landesbeamtengesetzes und anderer dienstrechtlicher Vorschriften vom 22. März 2004 (GVBl. I Seite 59), in Verbindung mit den §§ 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.03.2004 (GVBl. I Seite 174) zuletzt geändert durch das Zweite Gesetz zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg vom 26.04.2005 (GVBl. I Seite 170) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde in ihrer Sitzung am 17.11.2005 die folgende Satzung beschlossen:

Lesbare Fassung mit Einarbeitung der
1. Änderungssatzung
Gebührensatzung der Stadtbibliothek Eberswalde

 § 1  Gebührenpflicht

  1. Die Benutzung der Stadtbibliothek ist gebührenpflichtig.
  2. Es werden Benutzungsgebühren erhoben.

§ 2  Gebührenschuldner/innen

  1. Gebührenschuldner/innen sind Benutzer/innen der Stadtbibliothek, bei Minderjährigen daneben ihre Erziehungsberechtigten.
  2. Gebührenschuldner/innen sind sonstige Personen, die sich zur Tragung der Gebühren für eine(n) Benutzer/in verpflichten.
  3. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner/innen, so haften sie als Gesamtschuldner/innen.

§ 3  Entstehung, Höhe und Fälligkeit der Benutzungsgebühr

Für die Benutzung der Stadtbibliothek werden pro Jahr Gebühren erhoben, die bei Ausstellung oder Verlängerung des Benutzer-Ausweises zu entrichten sind:

Für Jugendliche ab 16 Jahren und Erwachsene

15,50 €    



Für Partner/innenkarte (Ehepaare, Partnerschaft mit
gemeinsamem Wohnsitz)

20,50 €  



Als ermäßigte Jahresgebühr für Auszubildende,
Student/innen, Wehr- und Ersatzdienstleistende,
Empfänger/innen von Arbeitslosengeld I

 7,50 €



Für Kinder von 7 bis 13 Jahren

 1,50 €



Für Schüler/innen ab 14 Jahren allgemein bildender 
Schulen, der gymnasialen Oberstufe an Oberstufen-
zentren und Sozialpassinhaber/innen

 5,00 €



Für Sozialhilfeempfänger/innen und Empfänger/
innen von Arbeitslosengeld II/Sozialgeld

 3,00 €



Für eine vierwöchige Benutzung der Bibliothek
wird eine Gebühr erhoben.  
Eine Ermäßigung wird nicht gewährt.

3,00 €



Für die Ausstellung eines Ersatz-Benutzer/innen-Ausweises wird eine Gebühr erhoben.
(für Kinder von 7 bis 13 Jahren) 

5,00 €

2,50 €



Für die Vermittlung von Medien im Leihverkehr der deutschen Bibliotheken wird je Bestellung eine Gebühr von   
erhoben.
Eventuell anfallende Versandkosten sind von dem/der Benutzer/in zu tragen.

3,00 €



Bei Bereitstellung vorgemerkter Medien ist eine Gebühr von  
pro bereitgestellte Medieneinheit zu zahlen.

0,50 €



Für die selbstständige Internetnutzung werden nachfolgende Gebühren erhoben:

  • für jede angefangene halbe Stunde   1,00 Euro
  • bei Computerausdrucken für jede angefangene Seite (Schwarz-weiß-Ausdruck)   0,10 Euro
  • Farbausdruck  0,50 Euro
  • für in der Bibliothek zu erwerbende Disketten für Ausdrucke aus dem Internet je Stück 0,50 €  

 

 

 

 



Die Bearbeitungsgebühr bei Ersatzbeschaffung von Medien und Anlieferung durch den/die Benutzer/in oder bei Ersatzbeschaffung durch die Bibliothek beträgt pro Medieneinheit
(Die Bearbeitungsgebühr wird auch dann erhoben, wenn Medien nicht mehr beschafft werden können und ein Wertersatz in Geld zu leisten ist.)

5,00 €



Bei geringfügig beschädigten Medien, die durch die Bibliothek repariert werden müssen, entsteht eine Bearbeitungsgebühr von

2,50 €



Bei Unterlassung des Zurückspulens von Videokassetten entsteht pro nicht zurückgespulter Videokassette eine Bearbeitungsgebühr von

0,50 €



Die Versäumnisgebühren pro Woche und entliehener Medieneinheit (außer Videokassetten und DVD‘s) betragen:

  • für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene  0,50 €
  • für Kinder  0,25 €
  • für Videos und DVD‘s pro Kassette/pro DVD und Ausleihtag für alle Benutzer/innen  1,00 €



Die Mahngebühren betragen pro schriftlicher Mahnung:

  • für Jugendliche ab 14 Jahre und Erwachsene  1,00 €
  • für Kinder 0,50 €.

Die entstehenden Portokosten sind lt. gültigen Gebühren im Postdienst von dem/der Benutzer/in zu entrichten.



Die Gebühren sind mit dem Entstehen der Gebührenschuld sofort fällig. Die Gebührenschuld entsteht durch das Erfüllen des Gebührentatbestandes.

    

§ 4 In-Kraft-Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die  Gebührensatzung der Stadtbibliothek Eberswalde vom 20.06.2003 außer Kraft.


Eberswalde, den 18.11.2005

In Vertretung

Landmann
1. Beigeordneter

Samstags 10:30 Uhr:

Guten Morgen Eberswalde - eine Veranstaltungsreihe im Zentrum der Stadt

10. März in Eberswalde

BARNIM Eisstock-Cup 2012 in Eberswalde