Genehmigung zur Verwendung des Stadtwappens

Das Wappen der Stadt Eberswalde ist als kommunales Hoheitszeichen geschützt und darf daher nicht beliebig verwendet werden. Nur die Stadt selbst ist befugt, ihr Wappen im Dienstsiegel, auf amtlichen Schriftstücken und auf Amtsschildern abzubilden. Über eine weitere Nutzung hat sie allein zu entscheiden.

Die Stadt Eberswalde sieht in ihrem Wappen neben dem amtlichen Gebrauch vor allem ein Zeichen der eigenen Identität. Eine Nutzung bedarf jedoch der Genehmigung. Diese erteilt das Hauptamt der Stadt nach Prüfung des schriftlichen Antrages mit der Angabe des Verwendungszweckes.

Eine Ausnahme bildet die Darstellung des Wappens zu künstlerischen, kunstgewerblichen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zum Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung. Eine solche Nutzung ist nicht genehmigungspflichtig und damit jedermann erlaubt.

 

Kontakt

Stadtverwaltung Eberswalde
Hauptamt | Amtsleiter Udo Wessollek
Breite Straße 41 - 44
16225 Eberswalde

 Telefon:

03334/64-100

 E-Mail:

u.wessollek@eberswalde.de

SPRECHZEITEN:

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 16.00 Uhr

2. Juni 2012:

Strassenkulturfest Samstag, 02 Juni 2012 von 10 bis 1 Uhr

Samstags 10:30 Uhr:

Guten Morgen Eberswalde - eine Veranstaltungsreihe im Zentrum der Stadt

Buchstaben stiften

1. Mai - 09. Dezember

Sommer in der Mühle 2012 vom 1. Mai - 09. Dezember

16. - 19. Mai 2012:

Jazz in E. Nr. 18 - ein Festival aktueller Musik findet vom 16. - 19. Mai 2012 statt.

26. Mai 2012:

Connex-Musikforum e.V. präsentiert Rock im Hof 2012 Samstag, 26.05.2012 ab 12 Uhr Eisenbahnstraße 89 in Eberswalde