
Das Wappen der Stadt Eberswalde ist als kommunales Hoheitszeichen geschützt und darf daher nicht beliebig verwendet werden. Nur die Stadt selbst ist befugt, ihr Wappen im Dienstsiegel, auf amtlichen Schriftstücken und auf Amtsschildern abzubilden. Über eine weitere Nutzung hat sie allein zu entscheiden.
Die Stadt Eberswalde sieht in ihrem Wappen neben dem amtlichen Gebrauch vor allem ein Zeichen der eigenen Identität. Eine Nutzung bedarf jedoch der Genehmigung. Diese erteilt das Hauptamt der Stadt nach Prüfung des schriftlichen Antrages mit der Angabe des Verwendungszweckes.
Eine Ausnahme bildet die Darstellung des Wappens zu künstlerischen, kunstgewerblichen, heraldischen und wissenschaftlichen Zwecken sowie zum Zwecke des Unterrichts und der staatsbürgerlichen Bildung. Eine solche Nutzung ist nicht genehmigungspflichtig und damit jedermann erlaubt.
Stadtverwaltung Eberswalde
Hauptamt | Amtsleiter Udo Wessollek
Breite Straße 41 - 44
16225 Eberswalde
| 03334/64-100 |
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Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und |
Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und |