Mietspiegel der Stadt Eberswalde

Einige Anmerkungen zum Mietspiegel 2010

Die „Arbeitsgruppe Mietspiegel“, bestehend aus Vertretern der Mieter- und Vermieterverbände, der Wohnungsunternehmen, der Fachhochschule Eberswalde und der Verwaltung, hat unter der Moderation des Bürgeramtes der Stadtverwaltung Eberswalde die Neuerstellung des VII. Mietspiegels vorgenommen. Die Neuerstellung war notwendig geworden, weil der vorangegangene Mietspiegel der Stadt Eberswalde mehr als 2 Jahre in Kraft war und eine Aktualisierung nach dieser Zeitspanne geboten schien.

Der vorliegende, ab dem 11.01.2010 geltende VII. Mietspiegel berücksichtigt die nachfolgend genannten Grundsätze:

  • Auswertung einer ausreichenden Anzahl von Mietwerten (4.547 Datensätze)
  • Darstellung der Mietwerte geordnet nach bestimmten Kriterien
  • Ausweisung von Mittelwerten und Spannen
  • Ermittlung der Spannen durch Aussonderung von „Ausreißermieten“ und Kappung von je 1/10 der oberen und unteren Mietwerte
  • Ausdifferenzierung der Mieten (z. B. Lage und Ausstattung mittels Merkmalkatalog).

Der VII. Mietspiegel für Eberswalde enthält ebenso wie seine Vorgänger einen Katalog Wohnwert erhöhender sowie Wohnwert mindernder Merkmale hinsichtlich der Lage und Ausstattung der Wohnung, des Gebäudes, des Umfeldes und der Infrastruktur. Ausgehend von einer durchschnittlichen Wohnung mit einem durchschnittlichen Mietpreis, können diese Merkmale zu Preisen am unteren oder oberen Ende der Mietpreisspanne führen.

Der vorliegende Mietspiegel weist einige Neuerungen auf:

  1. Die Mietspiegeltabelle des Mietspiegels ist in Bezug auf das Baujahr und die Wohnungsgröße feiner gegliedert als die Vorgänger. Die Tabelle umfasst daher 100 Felder und das sind mehr als doppelt soviel wie der Vorgänger aufwies.
  2. Einzelne gering besetzte Felder wurden zusammengefasst. Dadurch war es möglich, die Anzahl der Leerfelder in der Tabelle zu reduzieren. Wobei die Felder, für deren Berechnung weniger als 30 Datensätzen zur Verfügung standen farblich hinterlegt sind. Damit wird kenntlich gemacht, dass diesen Feldern nicht die gleiche Aussagekraft zugestanden werden soll, wie den Feldern, für deren Berechnung mehr als 30 Datensätze zur Verfügung standen.
  3. Die Tabelle der Zu- und Abschläge für Wohnwert erhöhende und Wohnwert mindernde Merkmale enthält keine prozentualen Angaben mehr. In einer begleitenden Untersuchung konnte die Höhe der Zu- und Abschläge statistisch nicht belegt werden. Die Tabelle liefert nunmehr lediglich ein Indiz dafür, dass beim Auftreten bestimmter Merkmale Zu- bzw. Abschläge gerechtfertigt sein können. Es ist Sache der Mieter und Vermieter beim Abschluss des Mietvertrages hierzu eine Vereinbarung zu treffen.

Die Anerkennung als einfacher Mietspiegel nach § 558 c BGB liegt mit dem Beschluss der Arbeitsgruppe vom 25.11.2009 vor. Damit hat die Stadt Eberswalde, wie schon in der Zeit von Oktober 1999 bis Dezember 2009, wiederum einen Mietspiegel. Er soll den Mietvertrag schließenden Parteien (Mieter und Vermieter) Informationen über die Ortsüblichkeit von Mietwerten zur Verfügung stellen und ihnen bei der Vereinbarung einer angemessenen Miete für den nicht geförderten Wohnraum, unter Berücksichtigung der möglicherweise vorliegenden Besonderheiten, hilfreich sein.

Im Amtsblatt für die Stadt Eberswalde Jg. 18, Nr. 1 vom 11.01.2010 sind alle wichtigen Informationen zum Mietspiegel veröffentlicht.

Sollten Sie noch Fragen zum VII. Mietspiegel haben, so können Sie sich bei Ihrem Mieterverein, beim Verein Haus & Grund - als Verein der Vermieter – aber auch beim Sachgebiet Wohnen der Stadtverwaltung Eberswalde (Telefon 64-147) informieren. Hier kann auch während der Sprechzeiten die gesamte Dokumentation zum VII. Mietspiegel eingesehen werden.

Die Arbeitsgruppe Mietspiegel bedankt sich an dieser Stelle bei Herrn Professor Ulbricht von der Fachhochschule Eberswalde für die Unterstützung bei der statistischen Auswertung der Daten.

VII. Mietspiegel

Merkmalkatalog

Mietspiegeltabelle

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Kontakt

Stadtverwaltung Eberswalde
Bürgeramt | SG Wohnen
Doris Fischer
Breite Straße 41 - 44
16225 Eberswalde

 Telefon:

03334/64-147

 E-Mail:

d.fischer@eberswalde.de

ALLGEMEINE SPRECHZEITEN:

Dienstag

09.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 18.00 Uhr

Donnerstag

09.00 - 12.00 Uhr und
13.00 - 16.00 Uhr

Samstags 10:30 Uhr:

Guten Morgen Eberswalde - eine Veranstaltungsreihe im Zentrum der Stadt

10. März in Eberswalde

BARNIM Eisstock-Cup 2012 in Eberswalde