Wahlhelfende für Landtagswahl am 22. September 2024 gesucht
Für die Landtagswahl am 22.09.2024 suchen wir Wahlhelferinnen und Wahlhelfer.
Sie haben Interesse die Durchführung in den Wahllokalen zu unterstützen und hierfür ein Erfrischungsgeld in Höhe von bis zu 60,00 € zu erhalten?
Melden Sie sich gern per E-Mail bei wahlhelfer@eberswalde.de
Am 22. September 2024 findet die Wahl zum 8. Landtag des Landes Brandenburg statt. Für die ordnungsgemäße Durchführung am Wahlsonntag werden Wahlhelfende gesucht, die sich in einem der 37 Wahlvorstände in einem Wahllokal vor Ort oder in einem der 11 Briefwahlvorstände in Eberswalde ehrenamtlich engagieren wollen.
Alle an der Übernahme eines Wahlehrenamtes interessierten Bürgerinnen und
Bürger werden herzlich gebeten, sich in der Wahlbehörde der Stadtverwaltung zu melden, die wie folgt kontaktiert werden kann:
E-Mail: wahlhelfer@eberswalde.de
Telefon: 03334/64-158
persönlich oder postalisch: Breite Straße 41-44 (Rathaus), 16225 Eberswalde.
Voraussetzung für eine Berufung in einen Wahlvorstand ist das Vorliegen der
eigenen Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Mitglieder der Wahlvorstände (Wahlvorsteher, Schriftführer und jeweils ihre Stellvertreter) werden im Vorfeld geschult bzw. am Wahlsonntag in ihre Aufgaben eingewiesen. Für ihre Tätigkeit am Wahlsonntag erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld. Dieses beträgt je Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher 60,00 Euro und für alle weiteren Wahlvorstandsmitglieder 45,00 Euro.
Die Mitarbeiter der Wahlbehörde freuen sich über jede Meldung und stehen für weitere Auskünfte gern zur Verfügung.