Kultur, Tourismus und Veranstaltungen
Gebührenordnung
1. Gebühren und Entgelte
Benutzerinnen und Benutzer der Stadtbibliothek haben Gebühren und Entgelte nach den Bestimmungen dieser Gebührenordnung - Anhang zur Benutzungsordnung vom 17.12.2015 zu entrichten.
2. Benutzungsgebühren (Jahresgebühr)
Gebühren nach diesen Bestimmungen sind mit Beginn der Benutzung fällig. Für die Benutzung der Stadtbibliothek Eberswalde als öffentliche Einrichtung werden folgende Benutzungsgebühren (Jahresgebühr) erhoben.
Gebühr pro Person (für ein ganzes Jahr) | |
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Erwachsene/r | 15,00€ |
Ermäßigt (Inhaber Schwerbehindertenausweis oder Betreuungspass, Auszubildende, Studenten/-innen, Freiwilligendienste, Eberswalde-Pass, Arbeitslosengeld- oder Grundsicherungsempfänger) | 7,50€ |
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre | kostenfrei |
Familienjahresticket (2 Erwachsene) | 25,00 € |
Sonderveranstaltungen, Sonderaktionen usw.
Die Leitung der Bibliothek ist berechtigt, in Fällen von Sonderveranstaltungen, Sonderaktionen usw. Entgelte (einschließlich Rabattierungen) abweichend von den Bestimmungen zu erheben.
3. Gebühren und Entgelte für sonstige Leistungen der Bibliothek sowie Säumnisgebühren und Auslagenersatz.
Für sonstige Leistungen der Bibliothek sowie Säumnis und in Fällen von Auslagen werden gesondert folgende Gebühren und Auslagen erhoben:
Ausstellung eines Ersatz-Benutzer/innen-Ausweises | 5,00€ |
Fernleihe im Leihverkehr der deutschen Bibliotheken -> je Bestellung, zzgl. Versandkosten | 3,00€ |
Bereitstellung vorgemerkter Medien -> pro bereitgestellte Medieneinheit | 1,00€ |
Internetnutzung für registrierte Nutzer/-innen | kostenfrei |
Kopie s/w | 0,10€ |
Kopie farbig | 0,10€ |
Bearbeitungsgebühr für Ersatzbeschaffung, Reparatur oder Wertersatz von Medien -> pro Medieneinheit (zzgl. Kosten der Ersatzbeschaffung, Reparatur oder Wertersatz) | 5,00€ |
Versäumnisgebühren für nicht termingerecht zurückgegebene Medieneinheiten, je angefange Woche u. Medieneinheit -> Bei Kindern und Jugendlichen bis 17 Jahre | 1,00€
0,25 € |
Mahngebühren -> pro schriftlicher Mahnung für nicht oder unvollständig oder beschädigt zurückgegebene Medien* | 5,00€ |
* Bitte beachten Sie, dass der Mahnbrief für nicht zurückgegebene Medien nach einer Woche per Post verschickt wird. Zusätzlich zu den Mahngebühren wird ab diesem Zeitpunkt eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr von 5,00€ für den Mahnbrief berechnet. Mit jeder weiteren Woche der Verspätung wird ein weiterer Mahnbrief mit je 5,00€ zusätzlichen Gebühren verschickt.
Gebühren und Auslagen nach diesen Bestimmungen sind mit Verwirklichung des Gebühren- und Auslagentatbestandes fällig.
Aktuelle Themen
Ukraine-Hilfe
Informationen für die Hilfe für Menschen aus der Ukraine erhalten Sie hier.
Gute Orte Eberswalde
Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.