Verwaltung und Politik

Anmeldung zur Eheschließung

Beschreibung

Wenn Sei heiraten möchten, muss die Eheschließung zunächst beim Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet werden. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden.
Sollte keiner der Partner in Eberswalde wohnen, ist das Standesamt Eberswalde für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist dennoch in Eberswalde möglich. Die Anmeldung nehmen Sie bitte beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vor.
Haben Sie, Ihre Verlobte oder Ihr Verlobter eine ausländische Staatsbürgerschaft, ist eine vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Möchten Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.

Wo Sie in Eberswalde Ihre Ehe schließen können
Trauorte:

  1. Märchenvilla, Brunnenstraße 9, 16225 Eberswalde
  2. Zoologischer Garten, Am Wasserfall 1, 16225 Eberswalde

Termine zur Eheschließung erhalten Sie telefonisch oder persönlich nach Vereinbarung. Sind Ihr/e Partner/in oder Sie verhindert, kann die Anmeldung auch allein getätigt werden. Eine schriftliche Vollmacht ist allerdings erforderlich.

Gebühren

Die Gebühren zur Anmeldung der Eheschließung sind individuell zu erheben und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innen und für Kommunales - GebOMIK).  

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomik

Benötigte Unterlagen

Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in Eberswalde, sind volljährig, besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und waren noch nicht verheiratet oder verpartnert, sind zur Anmeldung folgende Unterlagen nötig:

  • Personalausweis oder Reisepass
    Bei der Anmeldung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen.
  • eine beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters
    Eine Ablichtung erhalten Sie bei dem Standesamt, wo Sie geboren wurden. Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten deutschen Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten deutschen Übersetzers nötig. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorliegen.
  • gemeinsames Kind
    Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine neue Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Diese Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, wo die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.

Spezielle Anforderungen

Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Lesen Sie bitte genau die nachfolgenden Punkte durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:

  • Sind Ihr/e Partner/in oder Sie nicht in Eberswalde gemeldet, so benötigen Sie eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Wohnsitzes. Die Meldebehörde Ihres Wohnsitzes stellt Ihnen die Bescheinigung aus.
  • Sind Sie bereits verheiratet oder verpartnert gewesen, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk bzw. die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres damaligen Heimatortes, die Ablichtung aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.
  • Wurde Ihre Ehe oder Partnerschaft erst kürzlich aufgelöst, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister bzw. im Partnerschaftsbuch eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder der Partnerschaftsurkunde auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.

Urkundenservice

Benötigen Sie für Ihre Anmeldung Urkunden des Standesamtes Eberswalde, können Sie diese persönlich, schriftlich oder online bestellen.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStVO)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Christine Behrens
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-167

Frau Iris Spiegelberg
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-152

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

Aktuelle Informationen zu Baustellen und Verkehrseinschränkungen in der Stadt Eberswalde

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Informationen des Landkreises Barnim zum Corona-Virus

Formularcenter

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Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.

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