Verwaltung und Politik

Anzeige eines Gaststättengewerbes

Beschreibung

Wer im stehenden Gewerbe ein Gaststättengewerbe betreiben will, hat die Gewerbeanmeldung oder die Gewerbeummeldung der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn des Betriebes mittels Vordruck „Gewerbeanmeldung“ oder „Gewerbeummeldung“ anzuzeigen.

In der Anzeige ist auch anzugeben:

  1. um welche Betriebsart es sich handelt und
  2. ob beabsichtigt ist, alkoholische Getränke anzubieten.

Wird bei juristischen Personen oder nichtrechtsfähigen Vereinen nach Bescheinigung der Anzeige eine andere Person zur Vertretung nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag berufen, so ist dies unverzüglich der Behörde mitzuteilen.

Gebühren

Anmeldung eines Gaststättengewerbes:

  • natürliche Person 26,00 EUR
  • juristische Person mit einem gesetzlichen Vertreter 31,00 EUR
  • für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter 13,00 EUR
  • Ummeldung eines Gaststättengewerbes:
    natürliche und juristische Personen 20,00 EUR
  • Bei Ausschank alkoholischer Getränke erhöht sich die vorgenannte Gebühr für jede natürliche Person und jeden gesetzlichen Vertreter um 10,00 EUR.

Benötigte Unterlagen

  1. Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung
  2. bei Ausländern: Aufenthaltstitel, der beinhaltet „Erwerbstätigkeit gestattet“

    Ist der Ausschank alkoholischer Getränke beabsichtigt, hat die Behörde unverzüg- lich die Zuverlässigkeit des Anzeigenden zu überprüfen. Zu diesem Zweck hat der Anzeigende zeitgleich mit der Gewerbean- zeige folgende Unterlagen vorzulegen:
  3. einen Nachweis über das beantragte Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes (Belegart O)
  4. einen Nachweis über die beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 der Gewerbeordnung (Belegart 9)
  5. eine Bescheinigung in Steuersachen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Brandenburgisches Gaststättengesetz (BbgGastG) § 2 Abs.1/3-6; § 3 Abs. 1

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Katrin Körner
E-Mail:
Telefon: 03334/64-333

Herr Bernd Schröter
E-Mail:
Telefon: 03334/64-335

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