Verwaltung und Politik

Bauleitplanung

Beschreibung

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Um diesen Entwicklungs- und Ordnungsauftrag erfüllen zu können, stellt das BauGB der Gemeinde verschiedene Planungsinstrumente zur Verfügung.

Zunächst wird in der vorbereitenden Bauleitplanung ein Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Dieser stellt die bestehenden und für die Zukunft erwünschten Flächennutzungen in den Grundzügen dar.
Das klassische Planungsinstrument der verbindlichen Bauleitplanung ist der Bebauungsplan.
Der Bebauungsplan wird als Satzung beschlossen und beinhaltet rechtsverbindliche planerische Festsetzungen für einen bestimmten Teil des Gemeindegebietes. Als öffentlich-rechtliche Norm (Bauvorschrift) entfaltet er Außenwirkung. Adressat des Bebauungsplanes ist jedermann, also jeder potentiell Bauwillige, der innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ein Grundstück bebauen will.
Die Veränderungssperre und die Zurückstellung von Baugesuchen sind die die Bauleitplanung begleitenden und absichernden Planungsinstrumentarien. Zu den Instrumenten der Plansicherung gehören aber auch die Vorkaufsrechte und der städtebauliche Vertrag, welcher ein Mittel der Zusammenarbeit der öffentlichen Hand mit privaten Investoren ist. Er wird meist im Zusammenhang mit einem Bebauungsplanverfahren geschlossen.

Ansprechpartnerin vorbereitenden Bauleitplanung (Flächennutzungsplan)
Frau Petra Fritze
E-Mail: p.fritze@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-616

Ansprechpartnerin verbindliche Bauleitplanung (Bebauungspläne)
Frau Beatrix Pohl
E-Mail: b.pohl@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-612

Ansprechpartnerin Vorkaufsrechte und städtebauliche Verträge
Frau Franziska Fiebig
E-Mail: f.fiebig@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-618

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