Verwaltung und Politik

Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe

Beschreibung

Haben Sie Ihre Ehe im Ausland geschlossen, dann können Sie beim Standesamt Ihres Wohnortes einen Antrag auf Eintragung Ihrer Ehe im Eheregister stellen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie, Ihre Ehegattin oder Ihr Ehegatte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, asylberechtigt, ausländischer Flüchtling oder staatenlos sind.

Eine gemeinsame persönliche Vorsprache ist erforderlich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Gebühren

Die Gebühren für die Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe sind individuell zu erheben und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innen und für Kommunales - GebOMIK).

https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomik

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Heiratsurkunde
    Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten deutschen Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten deutschen Übersetzers nötig. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorliegen. In einigen Fällen muss die Heiratsurkunde zusätzlich mit einer Apostille versehen sein oder zunächst durch die deutsche Botschaft legalisiert werden.
    Wir beraten Sie gern.
  • Personenstandsurkunden, die bei einer Anmeldung zur Eheschließung erforderlich sind, bitte lassen Sie sich persönlich beraten.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Christine Behrens
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-167

Frau Iris Spiegelberg
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-152

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

Aktuelle Informationen zu Baustellen und Verkehrseinschränkungen in der Stadt Eberswalde

Geoportal

Hier gelangen Sie zum Geoportal der Stadt Eberswalde.

Informationen des Landkreises Barnim zum Corona-Virus

Formularcenter

Hier stehen den Bürgerinnen und Bürgern Formulare zum Ausdrucken bzw. zum Ausfüllen am PC zur Verfügung.

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Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.

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