Verwaltung und Politik

Hundesteuer (An- und Abmeldung)

Beschreibung

Hundesteuer wird für das Halten von Hunden durch natürliche Personen in der Stadt  Eberswalde erhoben. Nach Anschaffung eines Hundes ist dieser innerhalb von 14 Tagen anzumelden.
Steuerpflichtig ist, wer einen Hund in seinem Haushalt aufgenommen hat (Hundehalter).

Gebühren

Die Anmeldung der Hundesteuer ist gebührenfrei.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis
  • Impfausweis des Hundes
  • Nachweis über die Herkunft des Hundes (Kauf- , Schenkungsvertrag)
  • Hundeabmeldung von der anderen Gemeinde bei Zuzug
  • Steuerbescheid bei Abmeldung
  • ggf. tierärztliche Bescheinigung (nur bei Tod des Hundes)

Befreiung von der Hundesteuer:

  • Schwerbehindertenausweis mit dem Kennzeichen „B“, „BL“, „aG“ oder „H“
  • Rettungshunde mit bestandener Prüfung und dauernder Verwendung zur Unterstützung von Sicherheits- und Rettungskräften

Antrag auf Ermäßigung:

  • Nachweis zu den in § 6  der Hundesteuersatzung genannten Lebensumständen

Formulare | Downloads

Formular: Hundesteuer An- und Abmeldung

Das Formular stellen wir Ihnen als "pdf-Datei" zur Verfügung, es ist optimal lesbar mit dem
Adobe Reader, der bei Adobe kostenlos zum Download bereit liegt.

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • § 3 (1) Abgabenordnung
  • § 5 Kommunalrechtsreformgesetz für das Land Brandenburg (KommRRefG)
  • §  3 Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG Bbg)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

Frau Vivian Schulz
E-Mail: steuern@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-221

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

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Formularcenter

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Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.

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