Verwaltung und Politik

Kinderreisepass

Beschreibung

Die Beantragung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses erfolgt im Bürgeramt Eberswalde für hier mit Hauptwohnsitz registrierte Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Die Gültigkeitsdauer beträgt 12 Monate. Eine Verlängerung ist ausschließlich vor Ablauf der Gültigkeit um einmalig weitere zwölf Monate möglich. Weil der Kinderreisepass nicht von allen Staaten anerkannt wird empfehlen wir den Eltern, sich über die Einreisebestimmungen z. Bsp. über das Reisebüro, die Vertretung des Einreiselandes oder beim Auswärtigen Amt zu informieren. Der Kinderreisepass muss durch die Sorgeberechtigten beantragt werden, mindestens durch einen Sorgeberechtigen unter Vorlage der schriftlichen Zustimmung zur Ausstellung bzw. Verlängerung möglicher weiterer Sorgeberechtigter.

Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Beantragung bzw. Verlängerung anwesend sein. 

Der Verlust oder das Wiederauffinden eines Kinderreisepasses ist unverzüglich bei der zuständigen Passbehörde anzuzeigen.

Gebühren

  • 13,00 € Ausstellung
  • 6,00 € Verlängerung

Benötigte Unterlagen

  • ggf. alter Kinderreisepass
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • bei Erstbeantragung Geburtsurkunde des Kindes 
  • Personalausweis oder Reisepass des Antragstellers
  • schriftliche Zustimmung beider Elternteile oder Sorgeberechtigten zur Ausstellung des Kinderpasses
  • bei alleinsorgeberechtigten Elternteilen der  Sorgerechtsbeschluss oder das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • Staatsangehörigkeitsausweis bzw. Einbürgerungsurkunde

Formulare | Downloads

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Passgesetz (PassG)
  • Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für Inhaber von Pässen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

Frau Jessica Huwe
E-Mail: buergeramt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-0

Aktuelle Themen

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