Verwaltung und Politik

Melderegisterauskunft

Beschreibung

Werden Personen gesucht, kann durch nicht-öffentliche Stellen und Personen ein Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister gestellt werden. Die gesuchte Person muss in Eberswalde gemeldet oder gemeldet gewesen sein. Auskunft kann nur auf persönliche oder schriftliche Anfrage hin erteilt werden. Telefonische Auskünfte sind nicht möglich. Eine Melderegisterauskunft kann nicht erteilt werden, wenn die betroffene Person nicht eindeutig identifiziert werden kann oder für sie eine Auskunftssperre eingerichtet wurde.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese anzugeben.
Darüber hinaus kann eine Melderegisterauskunft nur dann erteilt werden, wenn der oder die Auskunftsbegehrende erklärt, die Daten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels zu verwenden, es sei denn, dass die betroffene Person in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck eingewilligt hat.

Bei Melderegisterauskünften unterscheidet man nach:
•    einfachen Melderegisterauskünften
•    erweiterten Melderegisterauskünften
•    Melderegisterauskünften mit erhöhtem Suchaufwand

Bei der einfachen Melderegisterauskunft darf mitgeteilt werden:
1.    Familienname
2.    Vornamen
3.    Doktorgrad
4.    derzeitige Anschriften

Bei der erweiterten Melderegisterauskunft darf zusätzlich mitgeteilt werden:
5.    frühere Namen
6.    Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
7.    Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
8.    derzeitige Staatsangehörigkeiten
9.    frühere Anschriften
10.    Einzugsdatum und Auszugsdatum
11.    Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
12.    Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
13.    Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Vom Auskunftsersuchenden muss bei der Beantragung einer erweiterten Melderegisterauskunft das berechtigte Interesse glaubhaft gemacht werden.

Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand:

Die gesuchte Person ist nicht im elektronisch geführten Melderegister gespeichert, da sie vor dessen Einführung in Eberswalde gewohnt hat. (Archivauskunft)

Gebühren

  • einfache Melderegisterauskunft 10,00 €
  • erweiterte Melderegisterauskunft 12,00 €
  • Melderegisterauskunft mit erhöhtem Suchaufwand 13,00 - 20,00 €

Benötigte Unterlagen

  • ein mündlicher (persönlich) oder formloser Antrag
  • Glaubhaftmachung des berechtigten Interesses bei erweiterter Melderegisterauskunft

Formulare | Downloads

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 44 / § 45 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)
  • Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministers des Innern und für Kommunales - Tarifstelle 2.1

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

Frau Jessica Huwe
E-Mail: buergeramt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-0

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