Verwaltung und Politik

Personalausweis

Beschreibung

Jeder deutsche Staatsangehörige ist ab Vollendung des 16. Lebensjahres verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Von der Ausweispflicht befreit sind Inhaber eines gültigen Reisepasses.

Der Personalausweis kann auch für Personen ausgestellt werden, die noch nicht 16 Jahre alt sind. In diesen Fällen erfolgt die Beantragung in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes. Wird die Beantragung nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen, so muss die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. ist die alleinige Sorgeberechtigung glaubhaft nachzuweisen (z. B. mittels Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil). Minderjährige Personen können ab Vollendung ihres 16. Lebensjahres einen Personalausweis eigenständig, ohne Zustimmung der Eltern/Sorgeberechtigten, beantragen.

Der Personalausweis besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren. Abweichend hiervon wird er für Personen, die noch nicht das 24. Lebensjahr erreicht haben, mit einer Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ausgestellt.

Seit dem 01.08.2021 werden bei der Beantragung von Personalausweisen Fingerabdrücke erfasst, die zusammen mit den  persönliche Daten und dem biometrischen Lichtbild auf dem Chip im Personalausweis gespeichert werden.

Die Lieferzeit für einen, durch die Bundesdruckerei produzierten, Personalausweis beträgt in der Regel ca. 2 Wochen. Sie kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Zeiten (bspw. Ferienzeiten) auch darüber liegen. Die Stadt Eberswalde hat auf die Lieferzeit keinen Einfluss.

Ist der vorhandene Personalausweis abgelaufen bzw. verloren gegangen, kann ein vorläufiger Personalausweis durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt werden. Dieser hat eine maximale Gültigkeitsdauer von 3 Monaten. Jede Person darf nur im Besitz eines Personalausweises sein. Der alte Personalausweis ist beim Empfang eines neuen vorzulegen.

Der Verlust und das Wiederauffindung eines Personalausweises sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.

Gebühren

22,80 € Personalausweis bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres
37,00 € Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres
10,00 € vorläufiger Personalausweis

Hinweis

In begründeten Fällen kann die Personalausweisbehörde (Bürgeramt) Personen von der Personalausweispflicht befreien. Die Befreiung der Personalausweispflicht kann nur durch einen Arzt bestätigt werden.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Erstbeantragung oder Verlust Geburtsurkunde oder Stammbuch)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • bei Namensänderung dementsprechende Urkunde
  • ggf. Einbürgerungsurkunde
  • bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)

Formulare | Downloads

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis      

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

Frau Jessica Huwe
E-Mail: buergeramt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-0

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