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Reisepässe
Beschreibung
Reisepass
Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in bestimmte Länder einen Reisepass. Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden. Über die jeweiligen Einreisebestimmungen können Sie im Internet unter www.auswaertiges-amt.de, bei der Botschaft bzw. einem Konsulat des Ziellandes oder ggf. bei Ihrem Reiseveranstalter Auskünfte einholen.
Der Antrag auf Ausstellung des Dokumentes kann nur persönlich erfolgen. Bei der Abholung können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Vorhandene Pässe, auch ggf. abgelaufene, sind vorzulegen. Die Eintragung von Kindern in den Pass der Eltern ist seit dem 01.11.2007 nicht mehr zulässig. Kinder benötigen daher ein eigenes Dokument. Für Minderjährige erfolgt die Beantragung in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes. Wird die Beantragung nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen, so muss die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. ist die alleinige Sorgeberechtigung glaubhaft nachzuweisen (z. B. mittels Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil). Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Passes 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres wird der Pass mit der Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt. Eine Verlängerung der Gültigkeit des Passes ist nicht möglich. Für die Erstellung des Passes benötigen Sie 1 biometrisches Lichtbild. Die Qualitätsanforderungen an Passbilder finden Sie in der Fotomustertafel der Bundesdruckerei (www.bundesdruckerei.de). Seit dem 01.11.2007 werden bei der Beantragung von Reisepässen Fingerabdrücke erfasst, die zusammen mit den persönliche Daten und dem biometrischen Lichtbild auf dem Chip im Reisepass gespeichert werden (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres werden keine Fingerabdrücke erfasst).
Die Lieferzeit für einen durch die Bundesdruckerei produzierten Reisepass beträgt in der Regel ca. 4 Wochen, sie kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Zeiten auch darüber liegen. Die Stadt Eberswalde hat auf die Lieferzeit leider keinen Einfluss.
Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden (für das Expresspassverfahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 € erhoben). Die Besonderheit liegt ausschließlich in der durch die Bundesdruckerei angebotenen verkürzten Lieferzeit. Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.
Vorläufiger Reisepass
Achtung: Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht in alle Länder möglich (Informationen zur Auskunftseinholung über Einreisebestimmungen siehe unter „Reisepass“).
Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt. Kann der Reisepass bzw. der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Pass auszustellen. Die Vorlage von geeigneten Belegen (z. B. Reiseunterlagen oder Flugtickets) ist erforderlich. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr und kann nicht verlängert werden.
Kinderreisepass
Weitere Informationen zum Kinderreisepass finden Sie hier
Den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses, vorläufigen Reisepasses oder Kinderreisepasses sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.
Gebühren
Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit von 6 Jahren)
- Reisepass mit 32 Seiten 37,50 €
- Reisepass mit 48 Seiten 59,50 €
- Express-Reisepass mit 32 Seiten 69,50 €
- Express-Reisepass mit 48 Seiten 91,50 €
Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit von 10 Jahren)
- Reisepass mit 32 Seiten 60,00 €
- Reisepass mit 48 Seiten 82,00 €
- Express-Reisepass mit 32 Seiten 92,00 €
- Express-Reisepass mit 48 Seiten 114,00 €
Vorläufiger Reisepass
- Pro Dokument 26,00 €
Benötigte Unterlagen
- Personalausweis, Reisepass bzw. Kinderreisepass
- Geburts- oder Eheurkunde bzw. Familienbuch
- 1 biometrisches Lichtbild
- bei Minderjährigen ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/ Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)
Formulare | Downloads
Die Formulare stellen wir Ihnen als "pdf-Dateien" zur Verfügung, sie sind optimal lesbar mit dem Adobe Reader, der bei Adobe kostenlos zum Download bereit liegt.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Passgesetz (PassG)
- Passgebührenverordnung (PassGebV)
- Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)
- Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (DVPassG)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau Martina Lawrenz
E-Mail: m.lawrenz@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-151
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Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.