Verwaltung und Politik

Sondernutzung öffentlichen Straßenraums

Beschreibung

Eine Sondernutzung im öffentlichen Straßenraum ist beim Tiefbauamt, Sachgebiet Verkehr ca. 14 Tage vorher zu beantragen.
Dort erfolgt die Prüfung und die Erteilung des Bescheides.

Gebühren

  • für die Sondernutzung Gebühren entsprechend Sondernutzungssatzung § 14
  • für die Bearbeitung Gebühren entsprechend Verwaltungsgebührensatzung 12,80 €/h.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag für die Sondernutzung
  • Lageplan mit eingezeichnetem Standort der Sondernutzung
  • Größe der beantragten Fläche
  • Formulare und Anträge in unserem Formularcenter

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Sondernutzungssatzung

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Brandenburgisches Straßengesetz

Zuständige Organisationseinheit(en)

Kontakt

E-Mail: svbstadt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-652

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

Aktuelle Informationen zu Baustellen und Verkehrseinschränkungen in der Stadt Eberswalde

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Formularcenter

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