Verwaltung und Politik

Sterbefälle ohne Angehörige

Beschreibung

Für die Bestattung haben grundsätzlich die volljährigen Angehörigen zu sorgen. Als Angehörige gelten Ehegatten, Kinder, Eltern, Geschwister, Enkelkinder und Großeltern in der genannten Reihenfolge.

Sind Bestattungspflichtige nicht vorhanden, nicht zu ermitteln oder kommen sie ihrer Bestattungspflicht nicht nach, veranlasst das Ordnungsamt der Stadt Eberswalde die Bestattung.

Gebühren

Die Kosten der Bestattung werden dem Bestattungspflichtigen auferlegt.

Benötigte Unterlagen

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Brandenburgisches Bestattungsgesetz

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

Frau Heike Micoleizeck
E-Mail:
Telefon: 03334/64-321

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

Aktuelle Informationen zu Baustellen und Verkehrseinschränkungen in der Stadt Eberswalde

Geoportal

Hier gelangen Sie zum Geoportal der Stadt Eberswalde.

Informationen des Landkreises Barnim zum Corona-Virus

Formularcenter

Hier stehen den Bürgerinnen und Bürgern Formulare zum Ausdrucken bzw. zum Ausfüllen am PC zur Verfügung.

Gute Orte Eberswalde

Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.

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Mein Eberswalde - Einkaufen - Erleben - Genießen

Eine Initiative des Eberswalder Altstadtbummel e.V.

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