Verwaltung und Politik

Vorkaufsrechte

Beschreibung

Bei Kaufverträgen im Stadtgebiet darf das Grundbuchamt den Käufer nur dann als Eigentümer in das Grundbuch eintragen, wenn ein Zeugnis über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des Vorkaufrechtes der Gemeinde vorgelegt wird. Auf Antrag des Käufers wird das gesetzliche Vorkaufsrecht der Gemeinde geprüft und das Zeugnis gemäß § 24 ff. (BauGB) ausgestellt. 

Ausstellung von Zeugnissen über die Nichtausübung oder das Nichtbestehen des gesetzlichen Vorkaufsrechtes der Gemeinde (Negativzeugnis

Geltendmachung und Durchsetzung von gemeindlichen Vorkaufsrechten nach den Vorschriften des Baugesetzbuches für die Stadt Eberswalde

Ansprechpartnerin
Frau Franziska Fiebig
E-Mail: f.fiebig@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-618

Gebühren

Die Ausstellung des Negativzeugnisses ist gebührenpflichtig. Die Kosten trägt der Käufer. Die Gebühr beträgt z. Z. 25,60 €.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

Aktuelle Informationen zu Baustellen und Verkehrseinschränkungen in der Stadt Eberswalde

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Formularcenter

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Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.

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