Verwaltung und Politik

Wohnberechtigungsschein (WBS)

Beschreibung

Der Wohnberechtigungsschein dient als Bezugsvoraussetzung für eine in der Bundesrepublik Deutschland mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. Er wird auf Antrag an Wohnungssuchende erteilt, deren Gesamteinkommen eine Einkommensgrenze, die sich nach der Anzahl der mitziehenden Familienmitglieder bestimmt, nicht übersteigt. Der Wohnberechtigungsschein ist dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages zu übergeben und erlaubt nur die Begründung eines Hauptwohnsitzes. Der durch die Stadtverwaltung Eberswalde ausgestellte Wohnberechtigungsschein wird im gesamten Land Brandenburg anerkannt und ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig.

Gebühren

15,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Einkommensnachweise des Antragstellers und ggf. der mitziehenden Personen (z. B. Lohn, Gehalt, Renten, ALG, ALG II, Grundsicherung, Unterhalt)
  • Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
  • lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • Anlage zum Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins (Vermögen)
  • ggf. Nachweis zur Schwerbehinderung und Pflegebedürftigkeit

Formulare

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
  • Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG)
  • Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren im Bereich Wohnungswesen

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner

Postanschrift

Stadt Eberswalde
Bürgeramt - Sachgebiet Wohnen
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde

 

Herr Klatt
E-Mail: wohnen@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-153

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