Stadt
Grabarten
Erdwahlgrab
Diese älteste Form der Bestattung wird auch als Familiengrab bezeichnet.
Durch die lange Nutzungszeit von 30 Jahren und das Recht zur Verlängerung kann eine Grabstelle über Generationen in einer Familie genutzt werden.
Auf Wahlgräbern ist immer auch die Beisetzung zusätzlicher Urnen möglich und nach Ablauf der Liegezeit von 20 Jahren weitere Erdbestattungen. Die Gräber werden im Rahmen der Friedhofsatzung gestaltet und von den Nutzungsberechtigten gepflegt. Eine Grabpflege durch Grabpflegefirmen ist möglich. Neue Liegezeiten werden mit bestehenden Nutzungszeiten verrechnet.
Urnenwahlgräber
Urnenwahlgräber werden für eine Nutzungszeit von 30 Jahren vergeben.
Die Größe ist bei einer Zweier- Urnengrabstelle meist 1,00 m x 1,00 m groß und es besteht die Möglichkeit zwei weitere Urnen beizusetzen. Urnenwahlgräber werden durch die Angehörigen gestaltet und gepflegt. Neue Liegezeiten werden mit bestehenden Nutzungszeiten verrechnet.
Erdreihengräber
Diese Grabart wird im Todesfall für die Zeit der Nutzungszeit von 20 Jahre an Verstorbene vergeben. Die Grabstellen werden der Reihe nach vergeben und die Pflege und Gestaltung obliegt unter Vorgaben dem Grabnutzungsberechtigen.
Urnenreihengräber
Diese Grabart wird im Todesfall für die Zeit der Nutzung von 15 Jahre an Verstorbene vergeben. Die Grabstellen werden der Reihe nach vergeben und die Pflege und Gestaltung obliegt unter Vorgaben dem Grabnutzungsberechtigen.
Wiesengräber
Wiesengräber sind einstellige Grabstätten für Köperbestattungen und Urnenbeisetzungen die keine Pflege erfordern. Die Grabstellen sind 2,50 m x 1,50 m groß und mit Rasen gestaltet und mit einem Grabstein versehen. Individuelle Planzungen sind nicht vorgesehen. Die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Die Nutzungszeit beträgt 15 – 20 Jahre.
Anonyme Erdgemeinschaftsanlage
Bei Anonymen Erdgemeinschaftsanlagen gibt es keine Kennzeichnung der Grabposition der Bestatteten. Die Anlage ist mit Rasen gestaltet und wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. In der Nutzungszeit von 20 Jahren können auf vorbereiteten Ablageplätzen Blumen und Kränze niedergelegt werden.
Anonyme Urnengemeinschaftsanlage
Bei anonymen Urnengemeinschaftsanlagen gibt es keine Kennzeichnung der Grabposition der Verstorbenen. Die Anlage ist mit Rasen gestaltet und wird durch die Friedhofsverwaltung gepflegt. In der Nutzungszeit von 15 Jahren können auf vorbereiteten Ablageplätzen Blumen und Kränze niedergelegt werden.
Urnenhain
Die Urnengrabstellen befinden sich unter Bäumen oder auf ehemaligen Großgrabstellen in einem besonderen Umfeld. Abmaße und Gestalltungsform der Fläche, der Gedenksteine und Tafeln sind dem jeweiligen Urnenhain angepasst. Die Beisetzungsfläche bleibt naturbelassen und wird von der Stadt extensiv gepflegt. Das Niederlegen von Grabschmuck ist nicht gestattet. Die Nutzungszeit beträgt 15 Jahre.
Urnengemeinschaftsanlage mit Platte
In dieser Grabart beträgt die Nutzungszeit 15 Jahre.
Die Grabanlagen variieren in Ihrer Größe und Struktur. Die Abdeckung der Grabstelle durch eine liegende Grabplatte in der Größe 35 x 15 cm ist verpflichtend.
Grabschmuck wird an vorgegebenen Ablageplätzen abgelegt und die Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung.
Der Erinnerungsgarten
Hierbei handelt es sich um einen Platz zur Beisetzung von Urnen unter einen Kirschbaum in ein gärtnerisch modernes, ansprechendes Umfeld.
Die Grabstätten sind 0,25 m² groß und es kann eine zweite Urne in einen äußeren Radius beigesetzt werden. Diese Grabstellen können für die Partner des Verstorbenen reserviert werden. Die Nutzungszeit beträgt 15 Jahre.
Eine namentliche Kennzeichnung kann auf Gedenkstelen mit Steinplatten L/B/T 30x15x2 cm im Kirschgarten erfolgen. Der Grabschmuck kann an ausgewiesenen Stellen niedergelegt werden.
Rhododendronhain
Bei dieser Grabart handelt es Sich um einer Platz zur Beisetzung von Urnen in einer waldähnlichen Umgebung die geprägt ist durch Ihren außergewöhnlichen Bestand an alten Rhododendronpflanzen. Die Grabstellen werden im Kreis um eine Holzpalisade angeordnet und sind 0,25 m² groß und es kann eine zweite Urne in einen äußeren Radius beigesetzt werden. Diese Grabstellen können für die Partner des Verstorbenen reserviert werden. Die namentliche Kennzeichnung kann über ein individuell gestaltetes Edelstahlschild in der Größe 14 x 9 cm erfolgen. Die Nutzungszeit beträgt 15 Jahre.
Sondergrabstätte für Tot- und Fehlgeborene
In diesen Grabstellen können Sternenkinder von Ihren Eltern beigesetzt werden. Als Sternekinder bezeichnet man ungeborenes Leben unter 1000 g das laut Brandenburgischen Bestattungsgesetz nicht bestattet werden muss. Die Eltern können den Leichnam ihres Kindes zum einen der Obhut des Krankhauses und der Initiative Sternenkinder Barnim übergeben. In diesem Fall werden die Sternenkinder in einer Gruppe gemeinsam in einer kostenfreien Gemeinschaftsanlage beigesetzt. Eine weitere Kostenpflichtige Variante ist die Individuelle Beisetzung in einem Reihengrab. Es handelt sich um einstellige Grabstellen, die der Reihe nach belegt wird. Die Nutzungszeit beträgt 10 Jahre. Die Grabstelle kann nachgekauft werden. Die Angehörigen haben für die Dauer der Nutzung die Pflicht zur Pflege.
Blumenwiese ( Aschestreuwiese)
Auf der Blumenwiese kann die Asche des Verstorbenen von den Angehörigen oder dem Bestatter verstreut werden. An einer Holzstele kann einen individuelle Kennzeichnung erfolgen. Blumen und Kränze können an einen Blumenablage abgelegt werden.
Patenschaftsgrabstätten
Natürliche und juristische Personen können Patenschaften an historischen zum Teil denkmalgeschützten Grabanlagen übernehmen. Sie erhalten damit das Recht, unter Verleihung eines Nutzungsrechtes dort beizusetzen. Sie sind im Gegenzug verpflichtet, die Anlage mit Übernahme der Patenschaft in Abstimmung mit der Friedhofsverwaltung und der Denkmalschutzbehörde instand zu setzen und zu unterhalten.
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