Änderung der Parkregelung in der August-Bebel-Straße
Ab Donnerstag, dem 10. Juli 2025, wird auf der östlichen Straßenseite, zwischen den Hausnummern 10 und 20, das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt.


Im Rahmen der Gefahrenabwehr wurde festgestellt, dass im genannten Abschnitt der August-Bebel-Straße die derzeitige Durchfahrtsbreite für Feuerwehrfahrzeuge nicht ausreicht. Grund dafür ist das aktuell beidseitig erlaubte Parken entlang der Fahrbahn. Dadurch ist eine sichere Zufahrt für Rettungskräfte im Einsatzfall nicht gewährleistet.
Ab Donnerstag, dem 10. Juli 2025, wird auf der östlichen Straßenseite, zwischen den Hausnummern 10 und 20, das halbseitige Parken auf dem Gehweg erlaubt. Der vorhandene Bordstein ist mit einer Höhe von etwa 10 cm bei langsamer Fahrweise überfahrbar. Der Gehweg ist ausreichend breit, sodass trotz parkender Fahrzeuge genügend Platz für Fußgänger bleibt. Auch die Oberfläche aus Betonsteinpflaster ist für das Parken geeignet. An den Stellen, an denen Bäume stehen, wird das Parken unterbrochen, um die Wurzeln und die Baumstandorte zu schützen.
Diese Anpassung stellt einen sinnvollen Kompromiss dar: Sie sichert die notwendige Durchfahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge und ermöglicht gleichzeitig – wenn auch eingeschränkt – weiterhin das Parken in diesem Straßenabschnitt.