Bauvorlagen
Damit die Bauaufsichtsbehörde einen Bauantrag mit nötiger Rechtssicherheit bearbeiten kann, sind vollständige Bauvorlagen unerlässlich. Diese vermeiden Nachforderungen und unterstützen die zeitnahe Erteilung der Baugenehmigung.
Bauantragsformulare und sonstige Formulare in bauaufsichtlichen Verfahren
- Bauantrag, Vorbescheid, Abweichung und Anzeige vor Baubeginn, Nutzungsaufnahme und weitere veröffentlichte Bauformulare
- Statistische Erhebungsbögen für Baugenehmigung und Bauabgänge
(Bauabgang = Abbruch und Nutzungsänderung zwischen Wohn- und Nichtwohnzwecken) - Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) zur Begründung von Wohnungs- und Teileigentum (Abgeschlossenheitsbescheinigung)
- Antrag auf Erhaltungsrechtliche Genehmigung für Baugenehmigungsverfahren im Bereich einer Erhaltungssatzung
- Anzeige Gebrauchsabnahme für Fliegende Bauten (§ 76 Abs. 6 BbgBO)
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. (Bsp. Fahrgeschäfte, Bühnen, Zelte)
Elektronische Bauantragsstellung
Die Antragstellung ist nur elektronisch über das Virtuelle Bauamt (https://vba.brandenburg.de) möglich. Andere Formen der Antragstellung sind nicht mehr zulässig. Sofern Anträge dennoch in Papierform eingereicht werden, wird das Bauordnungsamt diesen umgehend ohne weitere Prüfung an die Antragstellerin bzw. den Antragsteller kostenpflichtig zurücksenden.
Die Bauvorlagen und sonstige Unterlagen sind in elektronischer Form im Portable Document Format (PDF oder PDF/A) einzureichen. Unterlagen in anderen Dateiformaten gelten als nicht eingereicht. Dateianlagen innerhalb der PDF-Dateien sind unzulässig. Jede Bauvorlage oder sonstige Unterlage muss als eine eigene Einzeldatei erstellt und abgespeichert werden. Im Dateinamen muss das Erstellungsdatum im Format Jahr, Monat, Tag (jjjj-mm-tt) angegeben und der Inhalt der Datei nachvollziehbar benannt werden; Sonder- und Leerzeichen dürfen nicht verwendet werden. Die Bauaufsichtsbehörde kann die Dateigrößen aus technischen Gründen beschränken. Hat die oberste Bauaufsichtsbehörde Dateibezeichnungen veröffentlicht, sind diese zu verwenden. Lage- oder Höhenangaben sind im geodätischen Bezugssystem des amtlichen Vermessungswesens anzugeben. Die Bauaufsichtsbehörde kann modellbasierte Bauvorlagen und sonstige Unterlagen zulassen.
Alle Anforderungen einschließlich Format und Größenvorgaben werden stets aktuell auf der Startseite des VBA veröffentlicht: Anforderungen an die Bauvorlagen. Die Einhaltung der Anforderungen ist unabdingbar für eine fehlerfreie elektronische Kommunikation.
Hinweise und Erläuterungen
Erläuterungen und Hinweise zu Ihrem speziellen Antragsverfahren finden Sie hier:
Antrag auf Baugenehmigung
Antrag auf Genehmigung einer Werbeanlage/eines Werbeschildes
Antrag auf Vorbescheid
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)
Nachweise und Prüfung Standsicherheit und Brandschutz