Ärzteförderung
Eine gut funktionierende ambulante medizinische Versorgung ist ein zentraler Baustein für die Attraktivität eines Wohn- und Wirtschaftsstandorts.
Die Förderrichtlinie zur Unterstützung der ambulanten ärztlichen Versorgung zielt darauf ab, die medizinische Betreuung in Eberswalde zu stabilisieren und weiter auszubauen. Im Zusammenspiel mit den Maßnahmen der Kassenärztlichen Vereinigung des Landes Brandenburg (KVBB) sollen insbesondere Anreize für Praxisübernahmen, Neugründungen oder Erweiterungen innerhalb des Stadtgebiets geschaffen werden.
Die neue Förderrichtlinie der Stadt Eberswalde zur ambulanten ärztlichen und zahnärztlichen Versorgung für die Jahre 2026 und 2027 ist ab sofort verfügbar.
Sie finden hier alle relevanten Unterlagen.
Antrag auf Ärzteförderung 2026/2027
De-minimis-Erklärung Antragsteller
Bei Rückfragen zur Förderung können Sie das Team der Wirtschaftsförderung erreichen:
Telefon: 03334/64 502
email hidden; JavaScript is required
Gemeinsam für eine verlässliche medizinische Versorgung
Die KVBB ist die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg, Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und übernimmt im Bundesland Brandenburg wichtige Aufgaben im Gesundheitswesen.
Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) sorgt dafür, dass die ambulante medizinische Versorgung im Land Brandenburg sichergestellt ist – also, dass Patientinnen und Patienten jederzeit ärztlich und psychotherapeutisch behandelt werden können. Sie vertritt die Interessen der niedergelassenen Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten gegenüber Krankenkasse, Politik und anderen Institutionen. Zudem organisiert sie den medizinischen Bereitschaftsdienst und ist zuständig für die Abrechnung ärztlicher Leistungen mit den Krankenkassen.
Eberswalde befindet sich im Fördergebiet der KVBB. Informieren Sie sich direkt bei Ihrem Ansprechpartner bei der KVBB und erfahren Sie von den Fördermöglichkeiten für Neugründung oder Übernahme einer Praxis.
Attraktiv für Sie: Die Förderung der KVBB ist zusätzlich mit der Ärzteförderung der Stadt Eberswalde möglich, Sie unterliegen lediglich der De-minimis-Fördergrenze.