Aktuell

Uneingeschränktes Haltverbot in der Ruhlaer Straße und Gerichtsstraße

Um eine reibungslose Entsorgung durch die Barnimer Dienstleistungsgesellschaft mbH zu gewährleisten, ist es erforderlich in der Gerichtsstraße sowie in der Ruhlaer Straße ein uneingeschränktes Haltverbot einzurichten. 

Das Parken wird auf der nördlichen Ruhlaer Straße zwischen der Weinbergstraße und der Raumerstraße jeweils von Mittwoch bis Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr nicht mehr möglich sein.

Auf der östlichen Gerichtsstraße wird das Parken jeweils am Montag, Mittwoch und Freitag in der Zeit von 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr nicht mehr möglich sein.

Die Beschilderung ist ab dem 08. Mai 2023 rechtsgültig.

Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sowie Anwohner werden gebeten, die Verkehrseinschränkung zu beachten.

Vollsperrung in der Cottbuser Straße

Im Zuge der Baumaßnahme „Straßenausbau der Cottbuser Straße“ ist der 1. Bauabschnitt, welcher sich von Cottbuser Straße 1 bis 9 erstreckt, voraussichtlich noch bis zum 12. Juli 2023 voll gesperrt. 

Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verkehrseinschränkung zu beachten.
 

Vollsperrung der Beeskower Straße und Schorfheidestraße

Wegen der Herstellung einer Regenentwässerung sowie dem Straßenneubau musste die Beeskower Straße voll gesperrt werden. Dadurch ist nun auch die Schorfheidestraße zwischen der Hausnummer 30 und der Strausbergerstraße voraussichtlich bis Freitag, dem 16. Juni 2023, voll gesperrt. Eine Umleitung ist ausgeschildert.

Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verkehrseinschränkung zu beachten.
 

Vollsperrung Schellengrund

Am Montag, dem 20. März 2023, muss im Zuge der Baumaßnahme „Fahrradstraße – Schellengrund“ eine Vollsperrung zwischen Saarstraße und Eichwerder Straße erfolgen. Grund dafür ist die Erforderlichkeit einer Suchschachtung. 

Ab Dienstag, dem 21. März 2023, muss der Bereich zwischen Saarstraße und dem Zugang zur Kleingartenanlage „Gartenfreunde“ vollgesperrt werden. Die Kleingärtner erreichen ihre Anlagen von der Eichwerderstraße aus. 

Alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verkehrseinschränkung zu beachten. 
 

Straßenbaumaßnahme Carl-von-Ossietzky-Straße

Die Aufträge für die Straßenbauarbeiten in der Carl-von-Ossietzky-Straße sind vergeben und die Arbeiten beginnen am Montag, dem 25. April 2022 und dauern bis voraussichtlich Ende Dezember 2023 an. Der Auftrag der Stadt beinhaltet den Neubau der Straße, der Zufahrten sowie die Herstellung der Oberflächenentwässerung mit Grundstücksanschlussleitungen und den Neubau der Straßenbeleuchtung. 

„Mit dem Start der Aufwertung und Wiederherstellung in der Carl-von-Ossietzky-Straße fügt sich ein weiterer Baustein in unserem Plan, die Infrastruktur in Eberswalde Schritt für Schritt zu sanieren und zu verbessern. Dass wir parallel Arbeiten in verschiedenen Teilen der Stadt angehen, zum Beispiel in Kupferhammer, im Brandenburgischen Viertel und nun in Stadtmitte, zeigt, dass unser Konzept das ganze Stadtgebiet berücksichtigt und wir auf einem guten Wege sind. Unser Ziel ist es, durch Sanierung und Aufwertung das Stadtbild attraktiv und die Infrastruktur den Anforderungen unserer wachsenden Stadt gerecht zu machen. Davon profitiert ganz Eberswalde“, so die Erste Beigeordnete und Baudezernentin Anne Fellner.

Die Straßenbauarbeiten sollen in zwei Bauabschnitten durchgeführt werden, wobei die Abschnitte selbst dann komplett für den Straßenverkehr gesperrt sind. Im ersten Bauabschnitt, welcher am Montag, dem 25. April 2022, beginnt und voraussichtlich bis zum 23. Dezember 2022 geht, ist der Bereich zwischen der Schillerstraße und der Lessingstraße betroffen. Für den zweiten Abschnitt beginnend im Januar 2023 ist der Bereich zwischen der Goethestraße und der Schillerstraße voll gesperrt. Dieser Bauabschnitt geht voraussichtlich bis zum Ende Dezember 2023.

Zu-, Wegfahrt und Anlieferungen sind während dieser Zeit in den jeweiligen Bauabschnitten nur bedingt möglich. Die Mülltonnen werden an den jeweiligen Abfuhrtagen von den regulären Abfuhrorten aus entsorgt oder von der bauausführenden Firma an einen zentralen Ort gebracht und nach der Entsorgung wieder zurück vor die Grundstücke gebracht. Die Anlieger werden gebeten die Abfallbehälter bitte entsprechend mit Ihrem Namen und der zugehörigen Hausnummer zu kennzeichnen.

Eine Umleitung ist ausgeschildert. Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, die Verkehrseinschränkung zu beachten.

Aktuelle Themen

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