Verwaltung und Politik
Bauordnungsamt
Zuständigkeit:
Der unteren Bauaufsichtsbehörde obliegt der Vollzug der Brandenburgischen Bauordnung sowie anderer öffentlich-rechtlicher Vorschriften für die Errichtung, die Änderung, die Instandhaltung, die Nutzung oder die Beseitigung baulicher Anlagen sowie anderer Anlagen und Einrichtungen.
Wir sind Ihr Ansprechpartner für Vorhaben im Stadtgebiet Eberswalde einschließlich der Ortsteile Finow, Brandenburgisches Viertel, Sommerfelde, Tornow und Spechthausen. (***)
Kontakt:
Stadtverwaltung Eberswalde
Untere Bauaufsichtsbehörde
Amtsleiter Dr. Frank Henschel
![]() | 03334/64-630 |
![]() | 03334/64-639 |
![]() | bauaufsicht.stadt@ eberswalde.de |
Allgemeine Öffnungszeiten:
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Weiterführende Seiten:
Formulare Service Bauen-Online
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Befindet sich Ihr Vorhaben im Landkreis Barnim (außerhalb des Stadtgebietes Eberswalde), wenden Sie sich an das Bauordnungsamt des Landkreises: www.barnim.de
Aktuelle Themen
Ukraine-Hilfe
Informationen für die Hilfe für Menschen aus der Ukraine erhalten Sie hier.
Gute Orte Eberswalde
Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.