Am Sonntag, den 19. April 2026, wird es zur Hauptwahl der Landrätin/ des Landrates des Landkreises Barnim kommen. Sofern hierbei keine Kandidatin/ kein Kandidat die erforderliche Mehrheit erreicht, wird am Sonntag, den 10. Mai 2026, die Stichwahl durchgeführt.
Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Wahlen sucht die Stadt Eberswalde Wahlhelfende, die sich ehrenamtlich in einem der 37 Wahlvorstände eines Urnenwahllokales in Eberswalde engagieren wollen.
Alle an der Übernahme eines Wahlehrenamtes interessierten Bürgerinnen und Bürger werden herzlich gebeten, sich in der Wahlbehörde der Stadtverwaltung Eberswalde zu melden, die wie folgt kontaktiert werden kann:
E-Mail: wahlhelfer@eberswalde.de
Telefon: 03334/64-158
persönlich oder postalisch: Breite Straße 41-44 (Rathaus), 16225 Eberswalde.
Voraussetzung für eine Berufung in einen Wahlvorstand ist das Vorliegen der eigenen Berechtigung zur Teilnahme an der Wahl. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Für ihre Tätigkeit am Wahlsonntag erhalten die Mitglieder der Wahlvorstände ein Erfrischungsgeld. Dieses beträgt je Wahlvorsteherinnen und Wahlvorsteher 60,00 Euro und für alle weiteren Wahlvorstandsmitglieder 45,00 Euro.
Unsere Beschäftigten der Wahlbehörde freuen sich über jede Meldung und stehen für weitere Auskünfte gern zur Verfügung.