Verlosung "Eberswalder" Gutschein

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahme am Gewinnspiel der Stadt Eberswalde ist ab einem Einkaufswert von 10€ in einem teilnehmenden Geschäft möglich und richtet sich ausschließlich nach diesen Teilnahmebedingungen.

teilnehmende Geschäfte:

Innenstadt:

Herrenausstatter Lerch

Modus Express Nr. 1

Uhren & Schmuck Wagner

Desirer

Valentina`s Vitaminchen

Lederwaren Radtke

Gänseblümchen

Backwerkstatt Wiese

Pizzeria Rahal & Lulu

Rahal und Lulu Burger

Globus Naturkost

H24 Hotel & Appartements

Kochkommode

Optic Ortel Hören & Sehen

Buchhandlung Mahler

Waldstadtrösterei

O2 Qualitätspartner Eberswalde

Buchhandlung Mysak

Foto Küttner

Modehaus Kräft & Kräft

Pfennigland

Forstapotheke

Zeitgeist

Ernsting's Familie

Kaffeehaus Gustav

Schuhhaus Grimm

Taska Toska

Kokada Mode

Juwelier Elling

Rathauspassage:

NKD

Tabak&Mehr

Kinderparadies

Friseur VU

Fleischerei Martin

Früchteparadies

Parfümerie Köhler

Kimmy Nägel

Augen+mehr

Deichmann

Bubble Tea

Ablauf des Gewinnspiels

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist am 28.11 und 29.11.2025 sowie vom 1.12 bis 6.12.2025, 12 Uhr möglich.

Teilnahme

Um am Gewinnspiel teilzunehmen, ist ein Einkauf in den teilnehmenden Geschäften der Stadt Eberswalde ab einem Einkaufswert von 10,00 € möglich. Pro Einkauf ab einem Wert von 10,00 € erhält der Teilnehmer einen Stempel. Für Einkauf und Geschäft ist nur ein Stempel möglich. Die Stempelkarte wird beim ersten Einkauf ausgegeben und sobald sie mit 4 Stempeln gefüllt ist, kann sie in einem der teilnehmenden Geschäfte abgegeben werden. Ab dem Moment der Abgabe der vollständig ausgefüllten Stempelkarte erhält man die abgetrennte Stempelkarten-Nummer und nimmt somit an der Verlosung des Gewinns teil.

Das Dokument mit der Nummer ist aufzubewahren und bei der Auslosung vorzuzeigen.

Die Teilnahme ist nur innerhalb des Teilnahmezeitraums möglich. Nach Teilnahmeschluss eingehende Stempelkarten werden bei der Auslosung nicht berücksichtigt.

Stempelkarte zur Ansicht:

Teilnahmeberechtigte

Teilnahmeberechtigt sind natürliche Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland und das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Teilnahme ist nicht auf Stammkunden der teilnehmenden Geschäfte beschränkt.

Sollte ein Teilnehmer in seiner Geschäftsfähigkeit eingeschränkt sein, bedarf es der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Nicht teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle an der Konzeption und Umsetzung des Gewinnspiels beteiligten Personen und Mitarbeiter des Betreibers sowie ihre Familienmitglieder. Zudem behält sich die Stadt vor, nach eigenem Ermessen Personen von der Teilnahme auszuschließen, wenn berechtigte Gründe vorliegen, beispielsweise

(a) bei Manipulationen im Zusammenhang mit Zugang zum oder Durchführung des Gewinnspiels, (b) bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen, (c) bei unlauterem Handeln oder (d) bei falschen oder irreführenden Angaben im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Gewinnspiel.

Gewinn, Benachrichtigung und Übermittlung des Gewinns

Folgende Preise werden vergeben:
#GEWINN 1# (1 Eberswalder-Gutschein im Wert von 300,00 €)
#GEWINN 2# (1 Eberswalder-Gutschein im Wert von 200,00 €)
#GEWINN 3# (1 Eberswalder-Gutschein im Wert von 100,00 €)

Die Ermittlung der Gewinner erfolgt nach Teilnahmeschluss im Rahmen einer auf dem Zufallsprinzip beruhenden Verlosung unter allen Teilnehmern. Dazu werden aus allen Stempelkarten im Rahmen einer Los-Ziehung die drei Gewinner gezogen.

Die Gewinner der Verlosung werden am 06.12.2025 um 16:30 Uhr auf der Bühne des Weihnachtsmarktes in Eberswalde gezogen und verkündet.

Die Aushändigung des Gewinns erfolgt ausschließlich an den Gewinner oder an den gesetzlichen Vertreter des Gewinners gegen Vorlage der Stempelnummer. Ein Umtausch, eine spätere Abholung sowie eine Barauszahlung des Gewinns sind nicht möglich.

Mit der Inanspruchnahme des Gewinns verbundene Zusatzkosten gehen zu Lasten des Gewinners.

Meldet sich der Gewinner nach zweifacher Aufforderung nicht, kann der Gewinn bis zum 12. Dezember 2025, 12 Uhr im Büro E in der Michaelisstraße 10, 16225 Eberswalde gegen Vorlage des Abrisses der Stempelkarte abgeholt werden.

Beendigung des Gewinnspiels

Der Veranstalter behält sich ausdrücklich vor, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung und ohne Mitteilung von Gründen zu beenden. Dies gilt insbesondere für jegliche Gründe, die einen planmäßigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

Datenschutz

Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist keine Angabe von persönlichen Daten notwendig.

Der Veranstalter weist darauf hin, dass sämtliche personenbezogenen Daten des Teilnehmers ohne Einverständnis weder an Dritte weitergegeben noch diesen zur Nutzung überlassen werden.

Im Falle eines Gewinns, erklärt sich der Gewinner mit der Veröffentlichung der Stempelkarten-Nummer einverstanden. Dies schließt die Bekanntgabe der Stempelkarten-Nummer des Gewinners auf der Webseite der Stadt Eberswalde und seiner Social Media Plattformen mit ein.

Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung in die Teilnahme jederzeit widerrufen und den Gewinn ablehnen. Der Leaderruf ist eine schriftliche Vereinbarung über wirtschaft@eberswalde.de oder postalisch an Stadt Eberswalde, Amt für Wirtschaftsförderung, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.

Anwendbares Recht

Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind an die Stadt Eberswalde zu richten. Kontaktmöglichkeiten sind per E-Mail an wirtschaft@eberswalde.de oder postalisch an Stadt Eberswalde, Amt für Wirtschaftsförderung, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde.

Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.