Stadtentwicklung und Wirtschaft

3. Öffentlichkeitsveranstaltung - Parken 3.0

"Expertisen, Ideen & Hinweise"

Die 3. Öffentlichkeitsveranstaltung fand am 29. November im Bürgerbildungszentrum Amadeu Antonio statt.

Unter dem Motto: „Expertisen, Ideen & Hinweise“ wurden den Interessierten durch das Planerteam der PTV Group die Ziele und erste Maßnahmenvorschläge vorgestellt und anschließend an Thementischen gemeinsam diskutiert.

Am Beginn der Veranstaltung stand die Vorstellung und Erläuterung der Ziele und dazugehörigen Handlungsfelder von Parken 3.0 im Vordergrund.  Bereits am 10. Oktober wurden im ASWU die Zielausrichtung im politischen Raum vorgestellt und diskutiert.

Anschließend stellten die Gutachter erste Maßnahmenvorschläge vor, welche dann im "Word-Cafe"an drei Thementischen ("Parkzonen", "Parkgebühren" und "Parksonderrechte") näher diskutiert wurden.

Für alle Interessierten, die nicht an der 3. Öffentlichkeitsveranstaltung teilnehmen konnten, bietet sich nachfolgend die Möglichkeit, sich über die "Ziele & Maßnahmenvorschläge von Parken 3.0" zu informieren.

Mitschnitt der dritten Öffentlichkeitsveranstaltung zum Projekt "Parken 3.0"

Video und Präsentation

Ergebnisse - "Word-Café" (Gruppenarbeit)

Nachfolgende Aspekte wurden im Rahmen der Gruppenarbeit an den drei Thementischen von den Akteuren vor Ort benannt:

  • Parkzonen
    • Die Einteilung in kleinere (mehrere) Parkbewirtschaftungszonen wurden von den Teilnehmern unterstützt und als gerechter empfunden.
    • Die Erweiterungsbereiche, insbesondere in Richtung Westend, wurden teilweise als zu klein empfunden.
    • Die Parkhöchstdauer sollte überprüft werden, gegebenenfalls bietet sich eine Staffelung an.
    • Die Kosten für die Einrichtung der neuen Regelung, insbesondere die Beschilderungskosten, wurden diskutiert und sollen im Konzept abgeschätzt werden. Gegebenenfalls besteht die Möglichkeit, die bestehende Beschilderung zu überkleben.
  • Parkgebühren
    • Die Teilnehmer waren sich einig, dass die Brötchentaste falsche Anreize schafft und es deswegen einer anderen Regelung bedarf.
    • Ein Entfall der Brötchentaste wurde von den Teilnehmern mitgetragen. Mögliche Alternativen – „Brötchentaste ja, aber nicht kostenfrei“ - sollten in der weiteren Konzepterarbeitung aufgezeigt werden.
    • Eine Staffelung der Gebühren im öffentlichen Parkraum sollte insbesondere auf die Parksammelanlagen (Parkhäuser) abgestimmt sein.
    • Der öffentliche Raum ist zu schützen. Für Stellplätze im öffentlichen Straßenraum sollen angemessene Gebühren erhoben werden.
    • Die Gebühr für den Bewohnerparkausweis ist nicht mehr angemessen und wird von den Teilnehmern als zu niedrig angesehen.
      Im Mittel sprechen sich die Teilnehmer für einer Jahresgebühr von rund 370 € aus.
    • Die Parkhöchstdauer sowie das Angebot zwischen ausgegebenen Bewohnerparkausweisen und dem eigentlich zur Verfügung stehenden Stellplatzangebot.
  • Parksonderrechte
    • Alle Teilnehmer haben sich für Sonderregelungen einzelner Nutzergruppen, insbesondere Handwerker und Pflegedienste, ausgesprochen.
    • Da keine zusätzlichen Stellplätze entstehen werden, sind eindeutige Regelungen (zum Beispiel Dauer, Anzahl und Art,) für die Erteilung der (Ausnahme-) Sondergenehmigungen im Konzept festzulegen. Eine angemessene Gebühr soll für die Erteilung der Ausnahmeregelung erhoben werden.
    • Die Anzahl der Stellplätze für mobilitätseingeschränkte Personen (Behindertenstellplätze) werden von den Teilnehmern als ausreichend empfunden. Allerdings sind diese Stellplätze hinsichtlich regelkonformer Gestaltung und Lage zu wichtigen Zielen zu prüfen bzw. anzupassen.
    • Die Gewährleistung der Barrierefreiheit wird von allen Teilnehmern als maßgebend angesehen. Hierbei sollte auch darauf geachtet werden, dass nicht durch wild abgestellte Räder (Lastenräder) im Seitenraum diese Barrierefreiheit gefährdet wird. In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob gegebenenfalls Stellplätze für Pkw für Räder genutzt werden können.
    • Oft stehen sich die Aspekte des Denkmalsschutzes und die Anforderungen an die Barrierefreiheit kontrovers gegenüber.
    • Die Erreichbarkeit des Hauptbahnhofes Eberswalde ist weiterhin zu gewährleisten bzw. zu verbessern, insbesondere für Pendler:innen.
    • Der Umstieg der Pendler auf den SPNV sollte dabei im Fokus der Überlegungen stehen. Hierbei sollen bedarfsgerechte Maßnahmen (wie beispielsweise die Bewirtschaftung der Park & Ride-Anlage, Zugangsbeschränkungen oder Erweiterung der Parkierungsanlage,) entwickelt werden, die einen „Wegfall“ bestehender Parkbrachen bzw. Stellplätzen, kompensieren. Die Förderung des ÖPNV sowie des Radverkehrs werden als wichtige Parameter hinsichtlich der angestrebten Verkehrswende gesehen. Der MIV Nutzer muss durch Anreize dazu gebracht werden, sein Fahrzeug (Komfortzone) zu verlassen. Insbesondere für Pendler sollte es sehr einfach werden auf den ÖPNV bzw. SPNV umzusteigen. Hierbei können sich die Teilnehmer auch „smarte Lösungen“ vorstellen, die beispielsweise eine Reservierung des Stellplatzes mit Reisebeginn ermöglichen.      

 

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