Verwaltung und Politik
Datenschutz beim Eberswalder Bürgerbudget
Ergänzende Information zur Verarbeitungstätigkeit gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
Im Rahmen unseres Beteiligungsverfahrens "Eberswalder Bürgerbudget" erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten (wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, eMail-Adressen). Was mit diesen Daten geschieht und was nicht mit ihnen geschieht, möchten wir auf dieser Seite erläutern.
Die folgenden Angaben ergänzen zudem die "allgemeine Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Eberswalde", welche Sie hier finden: Klick
Die Datenschutzerklärung der Stadt Eberswalde finden Sie hier: Klick
Das Informationsblatt zu den folgenden Angaben finden Sie hier: Klick
1. Kontakt
Die folgende Stelle verarbeitet die personenbezogenen Daten im Rahmen des Eberswalder Bürgerbudgets:
Stadt Eberswalde
Kämmerei
Sachgebiet Haushalt
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde
("bestimmte Stelle" gemäß DSGVO)
Telefon: 03334/64-200
eMail: buergerbudget@ eberswalde.de
2. Zweck + Recht
Anhand der bereitgestellten Daten prüfen wir, ob die Vorschlagserinreicher*innen Einwohner*innen der Stadt Eberswalde sind und mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben.
(§ 5 Absatz 3 Buchstabe b der Satzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Eberswalde i.V.m. § 11 Absatz 1 und §13 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg)
Darüber hinaus wird mittels der analogen Daten (Anschrift) und der digitalen Daten (eMail-Adresse) mit den Einreicher*innen und den Interessierten kommuniziert.
(§ 5 Absatz 3 und § 7 der Satzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Eberswalde)
3. Erhebung bei Dritten
Es werden keine Daten bei Dritten erhoben.
4. Pflicht zur Bereitstellung
Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, personenbezogene Daten bereitzustellen.
Wir benötigen jedoch die Daten, um zu überprüfen, ob die Einreicher*innen Eberswalder Einwohner*innen und mindestens 14 Jahre sind.
Sofern keine Daten bereitgestellt werden, kann diese Prüfung nicht vorgenommen werden und die eingereichten Vorschläge können in Folge dessen nicht zur Abstimmung zugelassen werden.
5. Übermittlung der Daten
Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt.
6. Profiling (Automatisierte Entscheidungsfindung)
Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung ("Profiling") statt.
? Profiling bzw. automatisierte Einzelentscheidungen liegen vor, wenn keine inhaltliche Bewertung und darauf gestützte Entscheidung durch einen Menschen erfolgt. Dies kann der Fall sein, wenn ein Computerprogramm die Entscheidung anhand eines "Score-Wertes" trifft.
7. Speicherfristen
Die Daten werden nach 2 Jahren ab Verfahrensende gelöscht.
Aktuelle Themen
Ukraine-Hilfe
Informationen für die Hilfe für Menschen aus der Ukraine erhalten Sie hier.
Gute Orte Eberswalde
Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.