Verwaltung und Politik

 

Datenschutz beim Eberswalder Bürgerbudget

Ergänzende Information zur Verarbeitungstätigkeit gemäß der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

 

Im Rahmen unseres Beteiligungsverfahrens "Eberswalder Bürgerbudget" erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten (wie z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, eMail-Adressen). Was mit diesen Daten geschieht und was nicht mit ihnen geschieht, möchten wir auf dieser Seite erläutern.

Die folgenden Angaben ergänzen zudem die "allgemeine Information zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Eberswalde", welche Sie hier finden: Klick 

Die Datenschutzerklärung der Stadt Eberswalde finden Sie hier: Klick 

Das Informationsblatt zu den folgenden Angaben finden Sie hier: Klick

 

1. Kontakt

Die folgende Stelle verarbeitet die personenbezogenen Daten im Rahmen des Eberswalder Bürgerbudgets:

 

Stadt Eberswalde

Kämmerei

Sachgebiet Haushalt

Breite Straße 41-44

16225 Eberswalde

("bestimmte Stelle" gemäß DSGVO) 

 

Telefon: 03334/64-200

eMail: buergerbudget@remove-this.eberswalde.de

 

 

2. Zweck + Recht

Anhand der bereitgestellten Daten prüfen wir, ob die Vorschlagserinreicher*innen Einwohner*innen der Stadt Eberswalde sind und mindestens das 14. Lebensjahr vollendet haben.

(§ 5 Absatz 3 Buchstabe b der Satzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Eberswalde i.V.m. § 11 Absatz 1 und §13 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg)

 

Darüber hinaus wird mittels der analogen Daten (Anschrift) und der digitalen Daten (eMail-Adresse) mit den Einreicher*innen und den Interessierten kommuniziert.

 (§ 5 Absatz 3 und § 7 der Satzung zum Bürgerhaushalt der Stadt Eberswalde)

 

3. Erhebung bei Dritten

Es werden keine Daten bei Dritten erhoben.

 

4. Pflicht zur Bereitstellung

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, personenbezogene Daten bereitzustellen.

Wir benötigen jedoch die Daten, um zu überprüfen, ob die Einreicher*innen Eberswalder Einwohner*innen und mindestens 14 Jahre sind.

Sofern keine Daten bereitgestellt werden, kann diese Prüfung nicht vorgenommen werden und die eingereichten Vorschläge können in Folge dessen nicht zur Abstimmung zugelassen werden.

 

5. Übermittlung der Daten

Die Daten werden nicht an Dritte übermittelt.

 

6. Profiling (Automatisierte Entscheidungsfindung)

Es findet keine automatisierte Entscheidungsfindung ("Profiling") statt.

? Profiling bzw. automatisierte Einzelentscheidungen liegen vor, wenn keine inhaltliche Bewertung und darauf gestützte Entscheidung durch einen Menschen erfolgt. Dies kann der Fall sein, wenn ein Computerprogramm die Entscheidung anhand eines "Score-Wertes" trifft.

 

7. Speicherfristen

Die Daten werden nach 2 Jahren ab Verfahrensende gelöscht.

 

 

 

 

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