Bildung, Soziales und Sport
Sportstätten in Trägerschaft der Stadt
Die Stadt Eberswalde betreibt drei Stadien, vier Sportplätze, drei Turn- und Sporthallen, zwei Kegelbahnen und zwei Bootshäuser. Diese Sportstätten werden durch die Stadt direkt bzw. auf Grundlage vertraglicher Regelungen durch die nutzenden Sportvereine bewirtschaftet. Näheres zu den jeweiligen Sportstätten erfahren sie in den Einzelübersichten unserer Sportseite.
Die Nutzung der durch die Stadt betriebenen Sportstätten können sie beim Amt für Bildung, Jugend und Sport beantragen. Natürlich können sie auch vor Antragstellung Kontakt mit uns aufnehmen, um sich einen Überblick über Verfügbarkeit und Nutzungsmodalitäten der Sportstätten zu verschaffen.
Rechtliche Grundlagen
Satzung über die Benutzung von Sportstätten der Stadt Eberswalde
Gebührensatzung für die Benutzung von Sportstätten der Stadt Eberswalde
Formulare
- Antrag zur Benutzung von Sportstätten für Einzelnutzung 2020/2021
- Antrag zur Benutzung von Sportstätten für regelmäßige Nutzung 2020/2021
Bitte beachten sie unsere Antragsfristen:
Die Beantragung zur regelmäßigen Nutzung reichen Sie bis zum 30.06. eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr ein.
Für Einzelveranstaltungen erwarten wir grundsätzlich die Beantragung spätestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungszeitpunkt (Wettkämpfe o.ä.).
Bei Sonderveranstaltungen (bspw. Sportfeste, Kulturveranstaltungen u. ä.) freuen wir uns über die Einreichung des Antrages spätestens acht Wochen vor der beabsichtigten Nutzung.
Aktuelle Themen
Gute Orte Eberswalde
Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.