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Fragen und Antworten

Was ist unmittelbar nach eintreten des Todes zu tun?

Unmittelbar nach dem Tod ist ein Arzt zu verständigen, um den Tod offiziell festzustellen zu lassen. Dieser stellt dann den Totenschein aus.
Dann benachrichtigt man die engsten Angehörigen um die Vorgehensweise festzulegen.
Anschließend wird ein Bestatter gewählt der den Transport zur Leichenhalle durchführen muss und der die weitere Verfahrensweise erläutern wird.
Der Verstorbene muss erst 24 Stunden nach dem versterben in die Leichenhalle und darf erst nach der Leichenschau überführt werden.
Die Informationen zu Verträge und Verfügungen des Verstorbenen sind dann zu ermitteln und als Entscheidungsgrundlage bereit zu halten.
(z.B. Testament, Vorsorgevertrag mit Bestattungsinstitut, Organspende, Willenserklärung zur Feuerbestattung).

Was ist in den ersten 36 Stunden nach dem Todesfall zu tun?

In den ersten 36 Stunden ist es wichtig die Wohnung und vorhandene Tiere des Verstorbenen zu versorgen. Dann sollte man einen Bestatter auswählen der die Bestattung durchführen soll. Dazu kann man Preise und Leistungen vergleichen.
Weiterhin muss man den Sterbefall beim Standesamt melden oder vom Bestatter melden lassen um eine Sterbeurkunde zu erhalten.
Alle zuständigen Behörden sind im Folgenden über das Versterbendes des Angehörigen zu Informiere z.B. Nachlassgericht (Testament) Krankenkasse, Lebens und Unfallversicherungen. Durch den Bestatter informiert man die Friedhofsverwaltung und legt Bestattungsart, -form und Zeitpunkt fest.

Wie entscheide ich mich für eine Grabform?

Entscheidungsmatrix für die Grabart

Grabart

Erde

Feuer

Wahl

Reihe

Pflege

Pf. frei

Kennz.

Anonym

Preis

Erdwahl

x

 

x

 

x

 

x

 

ab 1952 €

Urnenwahl

 

x

x

 

x

 

x

 

ab 1687 €

Erdreihe

x

 

 

x

x

 

x

 

1367 €

Wiesen

x

x

 

x

 

x

x

 

1698 €

Anonym Erd

x

 

 

x

 

x

 

x

1698 €

Anonym Urne

 

x

 

x

 

x

 

x

1698 €

Urnenreihe

 

x

 

x

x

 

x

 

970 €

Urnenhain

 

x

x

 

 

x

x

 

1511 €

UGA

 

x

 

x

 

x

x

 

1533 €

Erinnerungsgarten

 

x

x

 

 

x

x

x

ab 1511 €

Rhododendronhain

 

x

x

 

 

x

x

x

960 €

Tot/ Fehlgeborene

 

x

 

x

x

 

x

 

717 €

Blumenwiese

 

x

 

x

 

x

x

x

890 €

E: Erdbestattung / F: Feuerbestattung / W: Wahlgräber / R: Reihengräber / P: selbst Pflegen / N: nicht Pflegen / K: Kennzeichnungspflicht / A: Anonyme Bestattung

Was ist der Unterschied zwischen Bestattung und Beisetzung?

Eine Bestattung ist die Übergabe des Leichnams in ein anders Element.
In Deutschland werden Bestattungen unterteilt in Erdbestattungen und Feuerbestattungen.
Die Beisetzung ist ein Teil der Feuerbestattung, wobei die Bestattung erst mit der Beisetzung der Urne in eine Grabstelle beendet ist.

Erdbestattung oder Feuerbestattung?

Es gibt zwei Formen der Bestattung.
Die Erdbestattung erfolgt im Sarg. Das Erdwahlgrab, Erdreihengrab, das anonyme Erdgrab und Wiesengrab dient zur Aufnahme der Verstorbenen.
Bei der Feuerbestattung findet die Einäscherung im Krematorium statt und die Überreste werden in einer Urne in einem Urnengrab beigesetzt. Erst mit der Beisetzung ist dann die Bestattung beendet.
Eine Bestattung kann frühestens nach 48 Stunden stattfinden. Bei Erdbestattungen sollte die Bestattung am fünften Tag und spätestens zehn Tage nach Eintritt des Todes erfolgen. Bei Feuerbestattungen sind die Verstorbenen spätestens am vierten Tag nach Eintritt des Todes dem Krematorium zuzuführen. Die Urne muss dann innerhalb von 3 Monaten beigesetzt werden.

Was unterscheidet Wahlgrabstätten von Reihengrabstätten?

Wahlgrabstätten, die auch Familiengrabstätten genannt werden, sind sowohl für Urnen als auch für Erdbestattungen gedacht. Der Name Familiengrabstätte beschreibt gut die Funktion der Grabstätten, die auf 30 Jahre Nutzungszeit erworben wird und dann verlängert werden kann.
Die Wahlgrabstätte steht für beständige Grabnutzung und Grabpflege und ist für Familien, die standorttreu zum Teil über Generation die gleiche Grabstelle nutzen, gedacht.
Dem gegenüber stehen die vielgestaltigen Reihengräber, die auf eine Nutzungszeit von 15 Jahren für Urnen,-bzw. 20 Jahre für Erdreihengräber begrenzt sind. Nach der Nutzungszeit durch den Nutzungsberechtigten fällt die Grabstätte wieder in die Verantwortlichkeit der Friedhofsverwaltung.
Bei Reihengrabstätten wird die Rahmenbepflanzung durch die Friedhofverwaltung vorgeben, aber die eigentliche Grabpflege erfolgt durch die Nutzungsberechtigten. Eine Dauergrabpflege durch Grabpflegeunternehmen kann in diesem Fall beauftragt werden.

Grabpflege oder pflegefreies Grab?

Wahlgräber werden grundsätzlich durch die Nutzungsberechtigten gepflegt. Auch bei den
Erd- und Urnenreihengräbern ist eine individuelle Grabgestaltung möglich und eine Grabpflege nötig. Das Pflegen einer Grabstelle kann ein wichtiger Teil der Trauerverarbeitung sein.
Die Grenzen der individuellen Grabgestaltung werden durch die Friedhofssatzung vorgegeben.
Durch die Friedhofsverwaltung werden folgende Grabarten in der Rahmengestaltung hergerichtet und gepflegt: Die Urnen- und Erdgemeinschaftsanlagen sowie die Sonderformen Urnenhaine, Wiesengräber und Erinnerungsgarten und Blumenwiese.

Grabstein , Anonym oder Teilanonym ?

Bei den Wahlgrabstellen, den Wiesengräbern und Urnengemeinschaftsanlagen mit Platte ist die Kennzeichnung durch ein Grabmahl (z.B. Grabstein) liegend oder stehend verpflichtend. Anonyme Erd- und Urnengemeinschaftsgräber erhalten keine Kennzeichnung und die Beisetzung erfolgt ohne das Beisein der Angehörigen.
Bei den übrigen Bestattungsarten steht es den Nutzungsberechtigten frei, ob sie das Grab kennzeichnen. Entscheiden Sie sich jedoch für eine Kennzeichnung, dann sind die Vorgaben der Friedhofssatzung zu berücksichtigen.

Was ist der Unterschied zwischen Nutzungszeit und der Liege- oder Ruhezeit?

Die Liege- oder Ruhezeit beträgt auf den Friedhöfen der Stadt Eberswalde 15 Jahre für Urnengräber und 20 Jahre für Erdgräber. Es handelt sich dabei um die Mindestliegezeit, d.h. die Zeit, die eine Urne oder ein Sarg unangetastet im Boden verbleiben muss, die sogenannte Totenruhe. Bei Wahlgräbern kann der Nutzungsberechtigte eine Grabstelle für 30 Jahre erwerben. Hierbei handelt es sich dann um die Nutzungszeit.

Wie lange bin ich als Nutzungsberechtigter verpflichtet die Grabstelle zu pflegen?

Als Nutzungsberechtigter sind Sie verpflichtet die Grabstelle über den Zeitraum der Liegezeit oder der erworbenen Nutzungszeit zu pflegen. Mit Ablauf der Liegezeit können Sie einen Antrag auf Rücknahme des Nutzungsrechtes stellen. Dies gilt für Wahlgräber deren Nutzungszeit die Liegezeit überschreitet. Dem Verzicht auf eine Grabstelle folgt in den meisten Fällen eine Beräumung der Grabstelle. Für alternative Grabformen, zum Beispiel der Urnenhain, übernimmt der Friedhof für 15 Jahre die Pflege der Grabstelle.

Kann ich mit meinem Auto auf den Friedhof fahren?

Nur Personen mit einer attestierten Gehbehinderung dürfen mit Ihrem Auto auf den Friedhof fahren. Dann erhalten sie auf Antrag und gegen eine Jahresgebühr von 39 € eine Auffahrgenehmigung und einen Schlüssel für das Tor an der Tramper Chaussee.

Kann ich, wenn Ich umziehe, einen Verstorbenen mitnehmen?

Oberstes Gebot sollte es sein, die Totenruhe nicht zu stören. Eine Umbettung darf nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dieser ist bei einem Umzug innerhalb der gesetzlichen Liegezeit von 15 Jahren nicht gegeben. Nach der gesetzlich vorgeschriebene Ruhzeit ist das Umsetzen von Urnen möglich, wenn von einer anderen Friedhofsverwaltung ein Urnenanforderungsschein gesendet wurde. In diesem muss nachgewiesen werden, wo die Urne erneut beigesetzt wird. Das Exhumieren und das erneute Beisetzen muss von einem Bestatter durchgeführt werden. Bei Erdgräbern ist das Entnehmen des Leichnams innerhalb der Liegezeit in der Regel untersagt und bedarf in Ausnahmefällen einer Genehmigung der Gesundheitsbehörde.
Bei einem Verzicht auf eine Grabstelle durch das Umsetzen auf einen anderen Bestattungsort wird kein Geld zurück erstattet und die neue Grabstätte muss im vollen Umfang bezahlt werden.

Wie verläuft die Bestattung von Sternenkindern?

In Brandenburg sind die Eltern von Lebendgeburten und Fehl- /Totgeburten über 1000g bestattungspflichtig. Wenn ein Kind bestattet werden soll, bedeutet dies, dass die Eltern die Bestattung beauftragen und bezahlen müssen. Fehl- und totgeborene Kinder unter 1.000 g können von Ihren Eltern bestattet werden. Wenn Sie für Ihr fehl- oder totgeborenes Kind unter 1000g eine Bestattung wünschen sollten Sie dies im Krankenhaus ausdrücklich verlangen. Sie können aber auch auf ihr Bestattungsrecht verzichten. In diesem Moment übergeben Sie den Körper ihres Kindes in die Obhut des örtlichen Krankenhauses. 
Das Thema Sternenkinder wird in Eberswalde sehr sensibel behandelt.
Das GLG Werner Forßmann Klinikum Eberswalde bewahrt die Sternenkinder vorerst auf. In regelmäßigen Abständen werden die Kinder unter 1000g in einem kompostierbaren Gefäß auf dem Waldfriedhof in einer Gemeinschaftsanlage beigesetzt.
Durchgeführt wird die Beisetzungen von den Mitgliedern der Initiative Sternkinder Barnim. Eine Andacht in der Trauerhalle wird durch den Krankenhausseelsorger Dr. Andreas Reich begleitet. 
Diese Beisetzung und Trauerfeier sind für trauernden Familien kostenfrei.
Die Friedhofsverwaltung und die Sternenkinder Barnim sind für Sie da. 

Was ist die Standsicherheitskontrolle von Grabsteinen?

Jährlich werden die stehenden Grabsteine auf den Friedhöfen der Stadt Eberswalde einer Standsicherheitsuntersuchung unterzogen. Werden hierbei Mängel in der Standsicherheit festgestellt, werden die Grabmahle vermerkt und mit einem Aufkleber versehen.
Ist die Standsicherheit von Grabmahlen nicht mehr gegeben, ist der Nutzungsberechtigte angewiesen unverzüglich zu handeln. Wird der ordnungswidrige Zustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht behoben, kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten des Nutzungsberechtigten die Standsicherheit herstellen lassen. Weiterhin werden Gefahrensteine bei akuter Gefährdung durch das Friedhofpersonal vom Sockel auf das Grab gelegt.

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