Verwaltung und Politik
Denkmale
Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz (BbgDSchG)
Denkmalliste des Landkreises Barnim
Bitte beachten Sie, dass gemäß § 3 Abs. 1 des Brandenburgischen Denkmalschutzgesetzes Denkmale nachrichtlich in ein öffentliches Verzeichnis (Denkmalliste) einzutragen sind. Der Schutz nach diesem Gesetz ist nicht von der Eintragung der Denkmale in die Denkmalliste abhängig. Bodendenkmale und bewegliche Denkmale, deren Schutz durch eine Veröffentlichung gefährdet ist, werden nicht veröffentlicht.
Nähere Informationen zu Denkmalen erhalten Sie bei der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Barnim, Am Markt 1, 16225 Eberswalde (Tel. 03334/2141-385, E-Mail: denkmalschutz@) und dem Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischen Landesmuseum. kvbarnim.de
Aktuelle Themen
Ukraine-Hilfe
Informationen für die Hilfe für Menschen aus der Ukraine erhalten Sie hier.
Gute Orte Eberswalde
Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.