Stadtentwicklung und Wirtschaft
Verbindliche Bauleitplanung
Aufgabe der verbindlichen Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) vorzubereiten und zu leiten. Während der Flächennutzungsplan (FNP) die beabsichtigte Bodennutzung zeichnerisch und textlich darstellt, setzt der Bebauungsplan die zulässige bauliche Nutzung der in seinem Geltungsbereich liegenden einzelnen Grundstücke rechtsverbindlich als Ortsrecht fest. Damit schafft die Gemeinde zur Verwirklichung ihrer Zielvorstellungen für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung räumlich begrenztes Recht. Als Rechtsnorm muss der Bebauungsplan in einem förmlichen Rechtssetzungsverfahren erlassen werden.
Die vom Gesetzgeber vorgegebenen Verfahrensschritte sollen vor allem gewährleisten, dass alle durch den Bebauungsplan berührten Belange in den Abwägungsvorgang eingestellt werden. Zu diesem Zweck sind Mitwirkungsrechte der Öffentlichkeit und eine Abstimmung mit den von der Planung betroffenen Planungs- und Bedarfsträgern vorgesehen.
Die Bebauungspläne und das Knoten- und Kantenmodell (Straßennetz) der Stadt Eberswalde können über das Geoportal der Stadt Eberswalde betrachtet werden. Alle dort darstellbaren Pläne können über WMS-Dienste (Web Map Services) in eigene GIS-Projekte eingebunden werden. Die Bereitstellung von WMS–Diensten gewinnt im Rahmen des Aufbaus einer nationalen/globalen GDI (Geodateninfrastruktur) weiter an Bedeutung. Die durch die Stadt Eberswalde bereitgestellten Geodienste können unter https://geoportal.brandenburg.de/de/cms/portal/geodaten/diensteanbieter recherchiert werden.
Die Aufbereitung der Bauleitplanungsdaten sowie des Straßennetzes und deren Bereitstellung als WMS wurden durch EFRE gefördert.
Links
- Bebauungsplan Nr. I "Strategische Steuerung des Einzelhandels" der Stadt Eberswalde: zeichnerische Festsetzungen und textliche Festsetzungen
- Alle Bebauungspläne auf dem Stadtplan der Stadt Eberswalde
- Hier die Planzeichnungen der Bebauungspläne:
VEP 106 "H.-Heine-Straße"
BPL 107 "Alter Mühlenteich"
vBPL 108 "Bergerstraße 113"
BPL 110/1 "Am Markt"
BPL 123 "Schärzeblick"
BPL 132/1 "Wohnpark Tramper Chaussee"
BPL 133 "Barnimhöhe"
BPL 134/1 "Töpferstraße"
BPL 134/2 "Töpferhöfe"
BPL 140 "Brauerei"
BPL 144 "Bahnhofsbereich"
VEL 214/1 "Waldstraße I"
BPL 219 "Energie- und Recyclingzentrum"
BPL 309 "Badeanstalt"
BPL 313/1 "Ehemalige Landesklinik"
vBPL 324 "Käthe-Kollwitz-Straße"
BPL 400 "Technologie- und Gewerbepark"
BPL 400 "Technologie- und Gewerbepark" 1. Teiländerung
BPL 400 "Technologie- und Gewerbepark" 2. Teiländerung
BPL 400 "Technologie- und Gewerbepark" 3. Teiländerung
VEP 401 "Kaufland"
BPL 402/1 "Kupferhammerweg 9"
vBPL 404/2 "Märkisch Tischlerei"
BPL 404/3 "Kupferhammerweg"
vBPL 406 "Westend-Center"
BPL 421 "Industriegebiet Binnenhafen Eberswalde"
BPL 427 "Heegermühler Straße 14"
vBPL 504 "Solarpark Eisenspalterei"
BPL 520/1 "Papiefabrik Wolfswinkel"
BPL 520/3 "Eisenspalterei Ost" - textliche Festsetzungen
BPL 520/3 "Eisenspalterei Ost" 1. Änderung
BPL 520/3 "Eisenspalterei Ost" 2. Änderung
vBPL 528/1 "TOOM-Baumarkt"
BPL 529 "Heidewald"
BPL 521 " Landschafts- und Freizeitpark Eisenspalterei" 1. Änderung
BPL 539 A "Erweiterung des Stadtteils Brandenburgisches Viertel - Teil A"
BPL 539 B "Erweiterung des Stadtteils Brandenburgisches Viertel - Teil B"
BPL 601/1 "Wohnpark Finow"
BPL 608 "Märkische Heide I"
BPL 608 "Märkische Heide I" 1. Änderung
BPL 608 "Märkische Heide I" 3. Änderung
vBPL 612 "Biesenthaler Straße 41"
BPL 623 "Westlich der Lichterfelder Wassertorbrücke"
BPL 626 "Industrie- und Innovationszentrum Finow"
BPL 708 "Clara-Zetkin-Siedlung - Hinter der Fliederallee" 1. Änderung
BPL 708 "Clara-Zetkin-Siedlung - Hinter der Fliederallee" 2. Änderung
BPL 805 "Abrundung Ostend" 1. Äanderung
BPL 805 "Abrundung Ostend" 1. Änderung, 1. Teiländerun
- Satzungen gemäß Baugesetzbuch bzw. Brandenburgischer Bauordnung
- Denkmalbereichssatzungen der Stadt Eberswalde
- WMS-Dienste Bebauungspläne Stadt Eberswalde
Aktuelle Themen
Ukraine-Hilfe
Informationen für die Hilfe für Menschen aus der Ukraine erhalten Sie hier.
Gute Orte Eberswalde
Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.