Aktuell
Erklärung zur Barrierefreiheit – Stadt Eberswalde
Stand: 18.09.2020
Die Stadt Eberswalde setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.
Die Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.eberswalde.de. Verlinkte externe Angebote sind hiervon ausgenommen.
Die Stadt Eberswalde ist bemüht, ihre Website https://www.eberswalde.de im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) sowie der Verordnung zur Brandenburgischen Barrierefreien Informationstechnik (BbgBITV) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.1.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA beachtet.
Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit
Die Stadt Eberswalde ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:
- Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes und es liegt ein eigenständiges Konzept "Barrierefreies Eberswalde - eine Stadt für alle" vor.
- Eine Beauftragte zur Vertretung der Belange behinderte Menschen wurde berufen.
- Innerhalb der Stadt Eberswalde gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
- Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb der Stadt Eberswalde.
- Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein.
Konformitätsstatus
Aktueller Standard der Barrierefreiheit der Website
- WCAG 2.1 Level AA
Aktueller Status der Inhaltskonformität
- Überwiegend konform: Einige Teile des Inhalts entsprechen nicht vollständig dem Standard für Barrierefreiheit
Trotz unserer Bemühungen können bei Benutzern Probleme auftreten. Nachfolgend eine Auflistung der bekannten Probleme bezüglich Barrierefreiheit. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie ein Problem beobachten, das nicht aufgeführt ist.
- Unsere Videos haben derzeit kein Untertitel.
- Nicht alle PDF-Dokumente entsprechen den Vorgaben der Barrierefreiheit.
Kompatibilität mit Browsern und unterstützenden Technologien
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden Browsern kompatibel ist:
- Internet Explorer (Windows) ab Versionen 10
- aktuelle standard-konforme Browser und Betriebssysteme
Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit den folgenden unterstützenden Technologien kompatibel ist:
- JAWS Screen Reader
Technologien
Die Barrierefreiheit dieser Webseite hängt von den folgenden Technologien ab, um zu funktionieren:
- HTML
- WAI_ARIA
- CSS
Bewertungsmethoden
Die Stadt Eberswalde hat die Barrierefreiheit dieser Website mit Hilfe der folgenden Methoden bewertet:
- Selbsteinschätzung: Die Website wurde intern in der Organisation bewertet.
Feedback-Prozess
Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns auf eine der folgenden Arten:
Telefon: 03334/64-503
E-Mail: k.forster-koenig@ eberswalde.de
Anschrift:
Stadt Eberswalde
Breite Straße 41 - 44
16225 Eberswalde
Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 10 Arbeitstagen eine Rückmeldungen zu geben.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie mit der Bearbeitung Ihres Anliegens eine nicht zufriedenstellende oder innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen keine Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit erhalten, können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der in der Erklärung zur Barrierefreiheit genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft aus inhaltlicher Sicht, die Rechtskraft des Antrags und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.
Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Kontakt:
Ministerium für Soziales, Gesundheit,
Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg – Landesbehindertenbeauftragte | Durchsetzungsstelle
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13, Haus S 14467 Potsdam
E-Mail: Durchsetzung.BIT@ MSGIV.Brandenburg.de
Formelle Genehmigung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Stadt Eberswalde, Rathaus
Johan Bodnar, Pressesprecher
Aktuelle Themen
Ukraine-Hilfe
Informationen für die Hilfe für Menschen aus der Ukraine erhalten Sie hier.
Gute Orte Eberswalde
Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.