Stadtentwicklung und Wirtschaft

Stadtzentrum Eberswalde

Von 1992 bis 2016 gab es für das Stadtzentrum ein "förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet" nach den Regelungen des besonderen Städtebaurechts gemäß Baugesetzbuch. Das Sanierungsgebiet umfasste neben der historischen Altstadt die Schicklersche Vorstadt und die Blöcke beiderseits der Eisenbahnstraße.

Innerhalb des Sanierungsgebietes konnten mit Ausnahme der Wilhelmstraße (nördlich der Eisenbahnstraße), der Grabowstraße (südlich der Eisenbahnstraße) und der Rudolf-Breitscheid-Straße alle Straßen saniert werden. Weiterhin wurden öffentliche Grünflächen z.B. Weidendamm, Karl-Marx-Platz, Kirchenhang, Schneiderstraße neu gestaltet bzw. hergestellt.

Das Stadtzentrum liegt teilweise im Bodendenkmalbereich. Der historische Bereich innerhalb der ehemaligen Stadtmauern ist als Denkmal mit Gebietscharakter "Stadtkern Eberswalde" ausgewiesen. Von den weiteren 66 Denkmalen wurden ca. 90 % denkmalgerecht saniert.

Die Einwohner haben sich um ca. 15 % erhöht. Durch die Sanierung und den Neubau von Gebäuden konnten in der Innenstadt ca. 300 Wohnungen zusätzlich angeboten werden.

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 28.04.2016 und der Bekanntmachung im Amtsblatt am 18.05.2016 gilt die Sanierungssatzung als aufgehoben. Aufhebungssatzung

Die Aufhebung der Satzung bedeutet jedoch keinen Stillstand für die Entwicklung des Stadtzentrums. Die Sanierungsziele, die für das ehem. Sanierungsgebiet in einem Städtebaulichen Rahmenplan festgeschrieben wurden, sind ein Maßstab für die weitere Innenstadtentwicklung.

·  Wiederherstellung städtebauliches Gefüge
·  Rekonstruktion verloren gegangener Bebauungszusammenhänge
·  Instandsetzung und Modernisierung von Altbauten
·  Erneuerung der stadttechnischen Infrastruktur
·  Verbesserung Grün- und Freiflächenversorgung
·  Sicherung Versorgung Kultur- und Gemeinbedarfseinrichtungen
·  Einfügen der Neubauten in das Stadtbild
·  Neuordnung fließender und ruhender Verkehr
·  Vergrößerung und qualitative Verbesserung Wohnungsangebot
·  Ausbau und Stärkung mittelzentrale Funktion
·  Erweiterung Angebot an Einzelhandel- und Dienstleistungsflächen
   mit überörtlicher Bedeutung
·  Entwicklung des Zentrums zu einem attraktiven Wohnort
·  kleinräumige Mischung verschiedener städtischer Funktionen
·  Nachnutzung Brache Eisengießerei
·  stadtverträgliche Organisation der Verkehre bei Gleichrangigkeit der Verkehre
   und Bevorzugung ÖPNV

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