Bildung, Soziales und Sport
Sportförderung
Die Förderung der Sportinteressierten innerhalb und außerhalb von Vereinen sieht die Stadt Eberswalde als wichtige Querschnittsaufgabe zwischen Förderung der Gesundheit, des gesellschaftlichen Zusammenhalts und einer lebendigen Stadt.
Die "Richtlinie für die kommunale Förderung des Sports in der Stadt Eberswalde" bietet dabei die rechtliche Grundlage.
Die Stadt Eberswalde gewährt Zuwendungen für Sportprojekte mit dem Ziel, den Kinder- und Jugendsport sowie den Breitensport insbesondere den Behindertensport zu fördern. Gefördert werden können einzelne abgegrenzte Vorhaben auf dem Gebiet des Sports in den Bereichen:
- Mitgliederförderung für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18.Lebensjahr
- Projektförderung für Sportvereine und andere gemeinnützige Vereine
- Sportgruppen/-initiativen
- Vereinskooperationen/-fusionen
- werterhaltende bzw. wertsteigernde Maßnahmen für Sportvereine (Investive Sportförderung)
Rechtliche Grundlagen
- Richtlinie für die kommunale Förderung des Sports
- Änderung der Richtlinie - Pandemie- und krisenbedingte finanzielle Unterstützungsleistungen
- Allgemeine Nebenbestimmungen zur Projektförderung (ANBest-P)
- Ergänzende Information zur Verarbeitungstätigkeit Bearbeitung von Anträgen der kommunalen Sportförderung
Formulare
- Antrag für Projekt- und Mitgliederförderung sowie werterhaltende und wertsteigernde Förderung (Investive Förderung) (Formular bitte im Windows Internet Explorer oder im Mozilla Firefox öffnen)
- Antrag für Sportgruppen und -initiativen (Formular bitte im Windows Internet Explorer oder im Mozilla Firefox öffnen)
- Verwendungsnachweis
- Belegaufstellung
Ansprechpartner
Herr Martin Krause
Email: m.krause@ eberswalde.de
Telefon: 03334-64408
Aktuelle Themen
Ukraine-Hilfe
Informationen für die Hilfe für Menschen aus der Ukraine erhalten Sie hier.
Gute Orte Eberswalde
Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.