Verwaltung und Politik

Wahlergebnisse zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde 2019

Am Sonntag, dem 26. Mai 2019, waren zur Europawahl 32.888 und zur Kommunalwahl 34.238 Eberswalderinnen und Eberswalder aufgerufen, ihre Wählerstimmen abzugeben. Mehr als 4.000 dieser Wahlberechtigten hatten zuvor einen Wahlschein beantragt, um per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Das durch den Wahlausschuss am Dienstag, dem 28. Mai 2019, festgestellte amtliche Ergebnis der Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde kann auf dem nachfolgenden Link abgerufen werden:

Wahl der Stadtverordnetenversammlung Eberswalde

Die Wahlbeteiligung zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde lag bei 45 % und somit elf Prozentpunkte höher als bei der letzten Kommunalwahl im Jahr 2014 (34%).

Die Stadt Eberswalde war zur Europa- und Kommunalwahl 2019 in 37 Wahlbezirke gegliedert. Auf einen Wahlbezirk kamen im Durchschnitt 926 Wahlberechtigte, wobei der Wahlbezirk 33 Spechthausen mit 188 Wahlberechtigten am kleinsten, der Wahlbezirk 2 in Westend mit 1.209 Wahlberechtigten am größten war. Am Wahlsonntag waren 318 Personen ehrenamtlich als Wahlhelfer tätig. Die konstituierende Sitzung der neuen Stadtverordnetenversammlung findet am Donnerstag, dem 20. Juni 2019, um 18 Uhr, im Saal des Paul-Wunderlich-Hauses statt.

Vorläufige Wahlergebnisse für die Europa- und Kommunalwahl am 26. Mai 2019

Die vorläufigen Ergebnisse zur Wahl der Stadtverordnetenversammlung Eberswalde können unter https://www.eberswalde.de/wahlen abgerufen werden. Zudem können interessierte Bürgerinnen und Bürger am Wahltag, dem 26. Mai 2019, ab 18:00 Uhr, im Foyer des Eberswalder Rathauses, Breite Straße 41 - 44, eine Präsentation der Zwischenergebnisse für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung verfolgen.

Die Präsentation der vorläufigen Ergebnisse für die Kreistagswahl 2019 erfolgt auf der Internetseite des Landkreises Barnim unter https://wahlen.barnim.de/. Die Ergebnisse der Europawahl 2019 im Land Brandenburg können Sie auf der  Internetseite des Landeswahlleiters am Wahltag ab 18 Uhr abrufen.

Zur Europawahl am 26. Mai 2019 sind in Eberswalde 32.888 Personen wahlberechtigt; für die Kommunalwahl 34.238. Mehr als 3.700 dieser Wahlberechtigten haben einen Wahlschein beantragt, um per Briefwahl an der Wahl teilzunehmen. Die Stadt Eberswalde ist in 37 Wahlbezirke gegliedert. Auf einen Wahlbezirk kommen im Durchschnitt 926 Wahlberechtigte, wobei der Wahlbezirk 33 Spechthausen mit 188 Wahlberechtigten am kleinsten, der Wahlbezirk 2 in Westend mit 1.209 Wahlberechtigten am größten ist. Am Wahlsonntag sind 318 Personen ehrenamtlich als Wahlhelfer tätig.

Information der Wahlbehörde

Nach Information des Landeswahlleiters und Hinweisen aus der Bevölkerung haben die versendeten Wahlbenachrichtigungen in einigen Städten punktuell nicht alle Haushalte erreicht. Sollten auch Sie bis zum jetzigen Zeitpunkt Ihre Wahlbenachrichtigung noch nicht erhalten haben, möchten wir Ihnen folgendes verkünden: Selbstverständlich können alle Wahlberechtigten auch ohne die Wahlbenachrichtigungskarte Ihre Stimmen für die Wahl am 26.05.2019 abgeben. Hierzu stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Stimmabgabe im Wahlraum am 26.05.2019

Hierfür gehen Sie am 26.05.2019 mit Ihrem Personalausweis in den für Ihren Wahlbezirk zugeteilten Wahlraum. Dort erhalten Sie nach Sichtung des Wählerverzeichnisses durch den Wahlvorstand Ihre Stimmzettel für die Sie wahlberechtigt sind, um dann vor Ort Ihre Stimmen abgeben zu können.

Sollten Sie nicht wissen, wo sich Ihr Wahlraum befindet, werden Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde unter der Rufnummer 03334/64150 selbstverständlich gern behilflich sein.

2. Stimmabgabe per Briefwahl

Wünschen Sie die Zusendung Ihrer Briefwahlunterlagen zu Ihnen nach Hause, klicken Sie bitte entweder auf den oben befindlichen Button „Antrag zur Briefwahl“ oder senden Sie der Wahlbehörde unter wahlbehoerde@remove-this.eberswalde.de ganz einfach eine Mail unter Angabe Ihres vollständigen Namens, Ihrer Anschrift und Ihres Geburtsdatums. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde werden Ihnen Ihre Briefwahlunterlagen dann noch am gleichen Tag zusenden.

Wenn Sie Ihre Stimmen vor dem 26.05.2019 im Sonderwahlraum der Stadt Eberswalde abgeben möchten, können Sie selbstverständlich auch diese Möglichkeit unter Vorlage Ihres Personalausweises wahrnehmen.

Der Sonderwahlraum befindet sich im Zimmer 206 des Eberswalder Rathauses, Breite Straße 41-44, 16225 Eberswalde und hat folgende Öffnungszeiten:

Montag: 07:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Dienstag: 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr.

Bei weiteren Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Wahlbehörde unter der Rufnummer 03334/64150 selbstverständlich gern zur Verfügung.

Briefwahllokal geöffnet

Die Stadt Eberswalde ist zu den gleichzeitigen Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Kreistag des Landkreises Barnim und zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde am 26. Mai 2019 in 37 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 05.Mai 2019 zugestellt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

Seit Montag, dem 29. April 2019, können alle wahlberechtigten Eberswalderinnen und Eberswalder das Briefwahllokal im Rathaus in der Breiten Straße 41 – 44 nutzen, um die Briefwahlunterlagen persönlich in Empfang zu nehmen und die Briefwahl an Ort und Stelle auszuüben. Das Briefwahllokal befindet sich im 2. Obergeschoss in Raum 206 und ist wie folgt geöffnet:

montags  von 7.00 Uhr - 14.00 Uhr
dienstags  von 8.00 Uhr - 18.00 Uhr
mittwochs  von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
donnerstags  von 9.00 Uhr - 18.00 Uhr
freitags  von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr
(am 24.05.2019 von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr)

Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich oder elektronisch (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) unter Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) beantragt werden. Für die elektronische Beantragung empfiehlt sich die Nutzung der Internetseite www.eberswalde.de. Ebenso ist eine Beantragung per E-Mail unter wahlbehoerde@remove-this.eberswalde.de möglich.

 

Zur Durchführung der Briefwahl erhält die wahlberechtigte Person

a) für die Wahl zum Europäischen Parlament einen weißen Wahlschein, einen weißen amtlichen Stimmzettel, einen blauen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen hellroten Wahlbriefumschlag;
b) für die Wahl zum Kreistag einen hellbraunen Wahlschein, einen gelben amtlichen Stimmzettel, einen gelben amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen hellbraunen Wahlbriefumschlag;
c) für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung einen hellgrünen Wahlschein, einen rosafarbenen amtlichen Stimmzettel, einen rosafarbenen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen hellgrünen Wahlbriefumschlag.

Die Briefwahl wird von der wahlberechtigten Person in folgender Weise ausgeübt:
a) Sie kennzeichnet persönlich und unbeobachtet die Stimmzettel der Wahlen, für die sie wahlberechtigt ist. Sie legt den oder die Stimmzettel unbeobachtet in den jeweiligen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließt diesen.
b) Sie unterschreibt unter Angabe des Ortes und des Tages die auf dem/den jeweiligen Wahlschein/en vorgedruckte Versicherung an Eides statt zur Briefwahl.
c) Sie legt den verschlossenen Stimmzettelumschlag/die verschlossenen Stimmzettelumschläge und den/die unterschriebenen jeweiligen Wahlschein/e in den/die jeweiligen amtlichen Wahlbriefumschlag/Wahlbriefumschläge.
d) Sie verschließt den jeweiligen Wahlbriefumschlag/die jeweiligen Wahlbrief-umschläge.
e) Sie übersendet den/die Wahlbrief/e durch die Post gesondert an die zuständige, auf dem Wahlbriefumschlag/auf den Wahlbriefumschlägen angegebene Stelle so rechtzeitig, dass der/die Wahlbrief/e spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht/eingehen. Der/die Wahlbrief/e kann/können auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag/auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stelle persönlich abgegeben werden.

Wer des Lesens unkundig oder wegen einer körperlichen Behinderung gehindert ist, die Briefwahl persönlich zu vollziehen, kann sich der Hilfe einer Person seines Vertrauens (Hilfsperson) bedienen. Die Hilfsperson hat durch Unterschreiben der Versicherung an Eides statt zur Briefwahl zu bestätigen, dass sie den Stimmzettel nach dem Willen der wahlberechtigten Person gekennzeichnet hat.

Amtsblatt Sonderausgabe - 06. April 2019

I Amtlicher Teil

  • Bekanntmachung der zugelassenen wahlkreisbezogenen Wahlvorschläge für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung am 26. Mai 2019
    Wahlkreis: 1
    Wahlkreis: 2
  • Wahlhelfer gesucht
  • Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die gleichzeitigen Wahlen zum Europäischen Parlament, zum Kreistag des Landkreises Barnim und zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Eberswalde am 26.05.2019
  • Bekanntmachung  zur Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Spechthausen der Stadt Eberswalde am 13. Juni 2019
  • Bekanntmachung zur Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Tornow der Stadt Eberswalde am 14. Juni 2019
  • Bekanntmachung zur Wahl des Ortsbeirates des Ortsteils Sommerfelde der Stadt Eberswalde am 17. Juni 2019
  • Streitschlichter gesucht

II Nichtamtlicher Teil

  • Hinweise auf Veranstaltungen

Amtsblatt_Eberswalde_Sonderausgabe.pdf

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

Aktuelle Informationen zu Baustellen und Verkehrseinschränkungen in der Stadt Eberswalde

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Informationen des Landkreises Barnim zum Corona-Virus

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Hier stehen den Bürgerinnen und Bürgern Formulare zum Ausdrucken bzw. zum Ausfüllen am PC zur Verfügung.

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