Verwaltung und Politik

Anmeldung bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde

Beschreibung

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden (bei einem Zuzug von außerhalb oder bei einem Einzug in eine weitere Wohnung in Eberswalde) bzw. umzumelden (bei einem Umzug innerhalb der Stadt Eberswalde). Eine Wohnung gilt dann als bezogen, wenn sie zur tatsächlichen Verrichtung der Dinge des täglichen Lebens genutzt wird. Es genügt, wenn ein volljähriges Familienmitglied die Anmeldung vornimmt. Eine Vertretung ist nur bei Vorlage einer ordentlichen Vollmacht zulässig. Die von Ihnen beauftragte Person muss in der Lage sein, die zur ordnungsgemäßen Führung des Melderegisters erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 
Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Meldepflicht von demjenigen zu erfüllen, in dessen Wohnung die Minderjährigen einziehen.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweise, Reisepässe bzw. Kinderreisepässe (von allen Personen die an- oder umgemeldet werden)
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • ggf. Heiratsurkunde
  • ggf. Geburtsurkunde
  • ggf. Vollmacht An- und Ummeldung
  • ggf. Einverständniserklärung bei Ummeldung eines Minderjährigen
  • ggf. Datenweitergabe bei Ab- und Ummeldung

Unter Umständen können weitere Unterlagen nötig sein. Ausländische Dokumente müssen von einem/einer in Deutschland anerkannten Dolmetscher/in übersetzt worden sein. 

Formulare | Downloads

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • § 17 ff. Bundesmeldegesetz (BMG)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

Frau Jessica Huwe
E-Mail: buergeramt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-0

Aktuelle Themen

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