Verwaltung und Politik

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Eberswalde

Die Tätigkeit von Gleichstellungsbeauftragten zielt auf die Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern sowohl innerhalb der Kommune als auch in der öffentlichen Verwaltung.

Bei der Stadt Eberswalde ist Katrin Forster-König als Gleichstellungsbeauftragte tätig. Deren Arbeit orientiert sich am Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, an der Verfassung des Landes Brandenburg sowie am Gesetz zur Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst im Land Brandenburg:

Artikel 3 Absatz 2 GG

Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Artikel 12 Absatz 3 Brandenburgische Verfassung

Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land ist verpflichtet, für die Gleichstellung von Frau und Mann in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie sowie im Bereich der sozialen Sicherung durch wirksame Maßnahmen zu sorgen.

Paragraf 1 LGG

Ziel dieses Gesetzes ist es, die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst zu erreichen, die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Frauen und Männer zu fördern sowie die berufliche Situation von Frauen auch in der Privatwirtschaft zu verbessern.

Aufgabenprofil

Die Gleichstellungsbeauftragte hat den gesetzlichen Auftrag, zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern beizutragen. Sie ist daher Anlaufstelle bei Fragen der Gleichberechtigung und bietet Rat und Hilfe bei persönlichen Fragen und Problemen an. Außerdem ist sie Ansprechpartnerin in Sachen Gleichberechtigung in der Verwaltung, als auch für Bürger und Bürgerinnen der Stadt. Sie setzt sich ein für gleichberechtigte Chancen von Frauen und Männern am Arbeitsplatz, für ein geschlechtergerechtes Miteinander in Gesellschaft, im Beruf, in Partnerschaften und Familien sowie für ein selbstbestimmtes Leben von Mädchen und Frauen.

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • wirkt an Angelegenheiten der Stadtverwaltung Eberswalde beziehungsweise der Stadt Eberswalde mit, die grundsätzliche Bedeutung für die Gleichstellung von Frauen und Männern, für die Vereinbarkeit von Familiensorge- und Erwerbsarbeit sowie für die Gewährleistung der allgemeinen Chancengleichheit haben können
  • tritt für eine geschlechterausgewogene Besetzung von Stellen der Stadtverwaltung Eberswalde ein
  • unterstützt und begleitet Frauen und Mädchen sowie auch Männer individuell bei der Klärung und Orientierung in verschiedenen Lebenssituationen, unterstützt und informiert zur Durchsetzung rechtlicher Möglichkeiten und vermittelt gegebenenfalls zu weiterführenden Beratungsstellen

Ein hilfreiches Serviceangebot des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist die Bereitstellung eines umfänglichen Portfolios an aktuellen und in der Regel kostenfreien Publikationen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen): so beispielsweise ein Leitfaden zum Mutterschutz (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/94398/6f108f7de91c00afaa44a247f28f3c53/mutterschutzgesetz-leitfaden-deutsch-data.pdf), eine Broschüre zum Thema Elterngeld und Elternzeit (https://www.bmfsfj.de/resource/blob/185424/5b90c242725e545669b2e7536503c75b/elterngeld-und-elternzeit-data.pdf) sowie Broschüren in mehreren Sprachen für Alleinerziehende. Und mittels der beiden Online-Rechnern können kann zum eine der eigene Elterngeldbezug und die Vorteile des beruflichen Wiedereinstiegs berechnet werden. Schließlich finden sich hier Broschüren zu weiteren Themen wie der vertraulichen Geburt, zu Leistungen für Familien oder auch zu häuslicher Gewalt.

Insgesamt nimmt sie gern Anregungen entgegen und leitet auf Grundlage dessen geeignete Maßnahmen ein, um die Situation von Frauen und deren Chancengleichheit zu verbessern:

Gleichstellungsbeauftragte der Stadt Eberswalde

Frau Katrin Forster-König

Telefon: 03334 / 64-503

E-Mail k.forster-koenig@remove-this.eberswalde.de

Die Gleichstellungsbeauftragte führt keine feste Sprechstunde durch. Bitte nehmen Sie persönlich, telefonisch oder per E-Mail Kontakt auf und vereinbaren einen Termin.

Rechte und Pflichten

Die Gleichstellungsbeauftragte

  • hat ein unmittelbares Vortragsrecht gegenüber dem Bürgermeister und wird von ihm bei der Durchführung ihrer Aufgaben unterstützt
  • ist frühzeitig an gleichstellungsrelevanten Vorhaben zu beteiligen
  • ist auch über die Zeit ihrer Beauftragung hinaus zum Stillschweigen verpflichtet
  • hat die Möglichkeit, Verstöße gegen Vorschriften für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern zu beanstanden

Die Gleichstellungsbeauftragte ist grundsätzlich dem Bürgermeister unmittelbar unterstellt, in Erfüllung ihrer Aufgaben weisungsfrei und kann sich ohne Einhaltung des Dienstwegs an andere Gleichstellungs- beziehungsweise Frauenbeauftragte wenden. Sie darf nicht behindert, benachteiligt oder begünstigt werden.

Links und Kontakte für Notfälle

Frauenhaus Barnim mit Frauenberatungs- und Interventionsstelle

Postfach 201119 in 16212 Eberswalde

Telefon 03334 / 360222 und Fax 03334 / 384455

Rufbereitschaft 0152 21086653

E-Mail: frauen@remove-this.telta.de

Internet www.frauenhaus-barnim.de

Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Durchwahl: 0800 / 116016

Internet: www.hilfetelefon.de

Bundesweites Hilfetelefon „Schwangere in Not“

Durchwahl: 0800 / 4040020

Internet: www.hilfetelefon-schwangere.de

Bundesweites Hilfetelefon „Sexueller Missbrauch“

Durchwahl: 0800 / 2255530

Internet: www.hilfe-portal-missbrauch.de

Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt an Männern“

Durchwahl: 0800 / 1239900

Internet: www.maennerhilfetelefon.de

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Katrin Forster-König
E-Mail: k.forster-koenig@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-503

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

Aktuelle Informationen zu Baustellen und Verkehrseinschränkungen in der Stadt Eberswalde

Geoportal

Hier gelangen Sie zum Geoportal der Stadt Eberswalde.

Informationen des Landkreises Barnim zum Corona-Virus

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Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.

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