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Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende
Beschreibung
Antragsberechtigt sind Studierende während der Studienzeit, die an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde (HNEE) immatrikuliert sind und ihren Hauptwohnsitz nach Eberswalde verlegt haben. Ebenso sind Auszubildende antragsberechtigt, die eine schulische Berufsausbildung an einer sich in Eberswalde befindlichen Bildungseinrichtung oder die eine duale Berufsausbildung bei einem sich in Eberswalde befindlichen Ausbildungsbetrieb absolvieren.
Weitere Voraussetzungen sind, dass das Datum der Anmeldung des Hauptwohnsitzes in Eberswalde nicht mehr als 3 Monate vor dem Tag der ersten Immatrikulation an der HNEE bzw. vor dem Beginn der Ausbildung liegt und die Studierenden bzw. Auszubildenden innerhalb eines Zeitraumes von 18 Monaten vor dieser Anmeldung in Eberswalde nicht mit Hauptwohnung gemeldet waren. Verlegen Studierende bzw. Auszubildende ihren Hauptwohnsitz wieder nach außerhalb, dürfen hiernach gestellte Anträge auf Gewährung von Begrüßungsgeld, auch im Falle eines Wiederzuzuges, nicht mehr bewilligt werden.
Das Begrüßungsgeld wird höchstens für die Dauer von 10 Semestern bzw. Ausbildungshalbjahren gewährt.
Das Begrüßungsgeld beträgt 100,00 € für das Semester bzw. Ausbildungshalbjahr, für welches es erstmalig gewährt wird und 70,00 € für jedes weitere Semester bzw. Ausbildungshalbjahr.
Die Antragstellung ist grundsätzlich für das laufende Semester bzw. Ausbildungshalbjahr im Zeitraum vom 01.03. - 31.08. und 01.09. - 28./29.02. des jeweiligen Jahres möglich.
Benötigte Unterlagen
- vollständig ausgefüllter Antrag auf Begrüßungsgeld
- Personalausweis oder Reisepass
Studierende:
- bei Erstbeantragung: Immatrikulationsbescheinigung
- bei Folgeanträgen: Studierendenausweis oder Immatrikulationsbescheinigung für das jeweils laufende Semester
Auszubildende:
- bei schulischer Berufsausbildung: Schulbescheinigung für das jeweils laufende Ausbildungshalbjahr
- bei dualer Berufsausbildung: Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes, in der versichert wird, dass die/der jeweilige Auszubildende ihre/seine Ausbildung in dem jeweiligen Ausbildungshalbjahr in dem sich in Eberswalde befindlichen Ausbildungsbetrieb absolviert
Formulare | Downloads
- Antrag auf Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende (Studierende)
- Antrag auf Gewährung eines Begrüßungsgeldes für Studierende und Auszubildende (Auszubildende)
Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartnerin
Frau Jessica Huwe
E-Mail: begruessungsgeld@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-0
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