Verwaltung und Politik

Reisepässe

Beschreibung

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in bestimmte Länder einen Reisepass. Jeder Zielstaat bestimmt, welche Reisedokumente durch ihn anerkannt werden.

Der Antrag auf Ausstellung des Dokumentes kann nur persönlich erfolgen. Bei der Abholung können Sie sich durch eine bevollmächtigte Person vertreten lassen. Vorhandene Pässe, auch ggf. abgelaufene, sind vorzulegen.

Kinder benötigen ein eigenes Dokument. Für Minderjährige erfolgt die Beantragung in Anwesenheit eines oder beider Elternteile bzw. der Personensorgeberechtigten sowie des Kindes. Wird die Beantragung nur von einem Elternteil bzw. Sorgeberechtigten vorgenommen, so muss die Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils bzw. Sorgeberechtigten vorgelegt werden bzw. ist die alleinige Sorgeberechtigung glaubhaft nachzuweisen (z. B. mittels Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil).

Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit des Passes 6 Jahre, nach Vollendung des 24. Lebensjahres wird der Pass mit der Gültigkeit von 10 Jahren ausgestellt.

Seit dem 01.11.2007 werden bei der Beantragung von Reisepässen Fingerabdrücke erfasst, die zusammen mit den  persönliche Daten und dem biometrischen Lichtbild auf dem Chip im Reisepass gespeichert werden.

Die Lieferzeit für einen, durch die Bundesdruckerei produzierten, Reisepass beträgt in der Regel ca. 4 Wochen. Sie kann im Einzelfall bzw. zu bestimmten Zeiten (bspw. Ferienzeiten) auch darüber liegen. Die Stadt Eberswalde hat auf die Lieferzeit keinen Einfluss.

Wird der Reisepass bereits früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden. Für das Expresspassverfahren wird eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 32,00 € erhoben. Die Besonderheit liegt ausschließlich in der durch die Bundesdruckerei angebotenen verkürzten Lieferzeit. Abgesehen von der schnelleren Lieferung handelt es sich bei einem Expresspass um einen ganz normalen Reisepass.

Der vorläufige Reisepass wird grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen durch das Bürgeramt vor Ort ausgestellt. Kann der Reisepass bzw. der Reisepass im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn ausgehändigt werden, ist ein vorläufiger Pass auszustellen. Die Vorlage von geeigneten Belegen (z. B. Reiseunterlagen oder Flugtickets) ist erforderlich. Die Gültigkeit des vorläufigen Reisepasses beträgt ein Jahr und kann nicht verlängert werden.

Achtung: Die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass ist nicht in alle Länder möglich. Bitte informieren Sie sich vorab beim Auswärtigen Amt.

Den Verlust und das Wiederauffinden eines in Verlust geratenen Reisepasses, vorläufigen Reisepasses oder Kinderreisepasses sind dem Bürgeramt unverzüglich anzuzeigen.

Gebühren

Reisepass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit von 6 Jahren)

  • Reisepass mit 32 Seiten 37,50 €
  • Reisepass mit 48 Seiten 59,50 €
  • Express-Reisepass mit 32 Seiten 69,50 €
  • Express-Reisepass mit 48 Seiten 91,50 €

Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeit von 10 Jahren)

  • Reisepass mit 32 Seiten 70,00 €
  • Reisepass mit 48 Seiten 92,00 €
  • Express-Reisepass mit 32 Seiten 102,00 €
  • Express-Reisepass mit 48 Seiten 124,00 €

Vorläufiger Reisepass

  • 26,00 €

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass (bei Erstbeantragung oder Verlust Geburtsurkunde oder Stammbuch)
  • aktuelles biometrisches Lichtbild (nicht älter als 6 Monate)
  • bei einer Beantragung für Personen unter 16 Jahren ggf. Zustimmungserklärung des nicht anwesenden Elternteils/Sorgeberechtigten bzw. Nachweis zur Glaubhaftmachung des alleinigen Sorgerechts (z. B. Sorgerechtsbeschluss oder Scheidungsurteil)

Formulare | Downloads

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Passgesetz (PassG)
  • Passgebührenverordnung (PassGebV)
  • Allgemeine Verwaltungsvorschriften zur Durchführung des Passgesetzes (PassVwV)
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (DVPassG)

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartnerin

Frau Jessica Huwe
E-Mail: buergeramt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-0

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