Verwaltung und Politik

Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle | Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit

Beschreibung

Der Erlaubnispflicht unterliegen das gewerbsmäßige Betreiben einer Spielhalle oder eines ähnlichen Unternehmens, das gewerbsmäßige Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit, das gewerbsmäßige Veranstalten eines anderen Spiels mit Gewinnmöglichkeit, welchem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom BKA erteilt worden ist.

Gebühren

255,50 EUR bis 2.046,00 EUR

Benötigte Unterlagen

  1. Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
  2. Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
  3. Führungszeugnis (Belegart O) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde
  4. Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde
  5. bei juristischen Personen Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für die juristische Person und jeden gesetzlichen Vertreter
  6. bei juristischen Personen: Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister

    Bei Spielhallen weiterhin:
     
  7. Kopie des Miet- oder Pachtvertrages
  8. Baugenehmigung oder bauordnungsrechtliche Zustimmung zur Nutzungsänderung
  9. maßstabsgerechte Grundrisszeichnung der Betriebsräume

Auf Antrag wird auch eine Geeignetheitsbestätigung für den Aufstellungsort der Spielgeräte nach entsprechender Prüfung erteilt.

Gebühren:

  • Gaststätten 51,00 EUR
  • Spielhalle 76,50 EUR

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Gewerbeordnung (GewO) § 33c/33d/33i Spielverordnung

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Herr Bernd Schröter
E-Mail:
Telefon: 03334/64-335

Frau Katrin Körner
E-Mail:
Telefon: 03334/64-333

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