Verwaltung und Politik

Nutzung städtischer Sportstätten

Beschreibung

Die Stadt Eberswalde stellt ihre Sportstätten

  1. den Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Eberswalde,
  2. den Schulen in Trägerschaft des Landkreises Barnim und Schulen in freier Trägerschaft,
  3. der Fachhochschule,
  4. den gemeinnützigen Sportvereinen und Sportverbänden für den Übungs- und Wettkampfbetrieb,
  5. jugendpflegerischen oder jugendfördernden Vereinen
  6. den nichtvereingebundenen Sporttreibenden sowie  
  7. den Kindertagesstätten

zur Verfügung.

Termine der Beantragung:

  • regelmäßige Nutzung - bis 30.06. eines jeden Jahres für das folgende Schuljahr
  • Einzelveranstaltungen - 2 Wochen vor der Veranstaltung

Sportstätten in Trägerschaft der Stadt Eberswalde:

  • Sporthallen:  Heidewald, Schwärzesee und Finow
  • Turnhallen:   Grundschule Finow und Grundschule "Bruno H. Bürgel"
  • Sportplätze:  Fritz-Lesch-Stadion mit Kegelbahn, Westendstadion, Waldsportanlage Finow

Gebühren

Gebührenerhebung gemäß geltender Gebührensatzung für die Benutzung der Sportstätten der Stadt Eberswalde

Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular gemäß Satzung über die Benutzung von Sportstätten der Stadt Eberswalde
  • Formulare und Anträge in unserem Formularcenter

Rechtsgrundlagen (Ortsrecht)

  • Gebührensatzung für die Benutzung der Sportstätten der Stadt Eberswalde
  • Satzung über die Benutzung von Sportstätten der Stadt Eberswalde

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg (SportFGBbg)                                              

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner

Herr Bernd Kuhnke
E-Mail:
Telefon: 03334/64-408

Aktuelle Themen

Verkehr/ Baustellen

Aktuelle Informationen zu Baustellen und Verkehrseinschränkungen in der Stadt Eberswalde

Geoportal

Hier gelangen Sie zum Geoportal der Stadt Eberswalde.

Informationen des Landkreises Barnim zum Corona-Virus

Formularcenter

Hier stehen den Bürgerinnen und Bürgern Formulare zum Ausdrucken bzw. zum Ausfüllen am PC zur Verfügung.

Gute Orte Eberswalde

Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.

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Eine Initiative des Eberswalder Altstadtbummel e.V.

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