Verwaltung und Politik

Wohngeld

Beschreibung

Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss des Staates zu den Wohnkosten und soll Familien und alleinstehenden Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen, ein angemessenes Wohnen wirtschaftlich sichern.
Auf Wohngeld besteht ein Rechtsanspruch. Die Gewährung erfolgt nur auf Antragstellung.

Wohngeld wird

  • als Mietzuschuss (für den Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und rechtlich Gleichgestellte z. B. Heimbewohner)  o d e r
  • als Lastenzuschuss (für Eigentümer eines Eigenheimes oder einer Eigentumswohnung sowie rechtlich Gleichgestellte)

für den selbstgenutzten Wohnraum geleistet.

Die Anspruchsberechtigung bzw. die Höhe der Wohngeldbewilligung ist abhängig von der

  • Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • Höhe des Gesamteinkommens
  • Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.

Die Antragstellung sollte rechtzeitig erfolgen, da Wohngeld erst von Beginn des Monats bewilligt wird, in dem der Antrag eingegangen ist. Bei Veränderungen, während des Bewilligungszeitraumes von Wohngeld (z. B. Umzug, Veränderung des Gesamteinkommens, der Miete, der Anzahl der Haushaltsmitglieder), ist die Wohngeldstelle hiervon in Kenntnis zu setzen!

Benötigte Unterlagen

für Mietzuschuss:

  • Wohngeldantrag (Mietzuschuss)
  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld (Vermögen)
  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld (Bestimmung Wohngeldberechtigter)
  • Mietvertrag
  • Nachweise zu allen Einnahmen der haushaltsangehörigen Personen
  • lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • ggf. Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • ggf. Nachweis zur Pflegebedürftigkeit

für Lastenzuschuss:

  • Wohngeldantrag (Lastenzuschuss)
  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld (Vermögen)
  • Anlage zum Antrag auf Wohngeld (Bestimmung Wohngeldberechtigter)
  • Eigentumsnachweis für das Eigenheim bzw. für die Eigentumswohnung (Grundbuchauszug, Kaufvertrag, Testament o. ä.)
  • Wohnflächennachweis (Formular-Anlage zum Antrag)
  • Fremdmittelbescheinigung (Kreditnachweis/Formular-Anlage zum Antrag)
  • Grundsteuerbescheid
  • Nachweise zu allen Einnahmen der haushaltsangehörigen Personen
  • lückenlose Kontoauszüge der letzten drei Monate
  • ggf. Nachweis über Eigenheimzulage
  • ggf. Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid
  • ggf. Nachweis zur Pflegebedürftigkeit

Einnahmen sind u. a.:
Lohn, Gehalt, Arbeitslosengeld I und II, Renten und Zusatzrenten, Witwen-/Witwer- und Waisengelder, Betriebsrenten, Grundsicherung, Hilfe in besonderen Lebenslagen/Sozialgeld, Wehr- bzw. Zivildienstsold, Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, Unterhaltsleistungen, Zinsen aus Kapitalvermögen (z. B. aus Sparguthaben), Erlöse aus Vermietung und Verpachtung, Sachbezüge

Werbungskosten über 1.230,00 € sind nachzuweisen

Formulare | Downloads

Eine Antragstellung per E-Mail, kann mit diesen Formularen nicht vorgenommen werden! Drucken Sie bitte die Formulare aus und reichen Sie sie ausgefüllt bei Ihrer zuständigen Wohngeldstelle ein.

Die Formulare stellen wir Ihnen als "pdf-Dateien" zur Verfügung, sie sind optimal lesbar mit dem
Adobe Reader, der bei Adobe kostenlos zum Download bereit liegt.

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

  • Wohngeldgesetz

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner

Postanschrift

Stadt Eberswalde
Bürgeramt - Sachgebiet Wohnen
Breite Straße 41-44
16225 Eberswalde

Herr Klatt
E-Mail: wohnen@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-153

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