Verwaltung und Politik

Ehenamensbestimmung

Beschreibung

Haben Sie bei Ihrer Eheschließung keinen gemeinsamen Familiennamen bestimmt, können Sie dies jederzeit nachholen.

Informationen rund um die nachträgliche Erklärung

Die Erklärung kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Sie wird erst wirksam, wenn sie bei dem Standesamt eingetragen wird, welches Ihr Eheregister führt. Bestellte Urkunden oder Bescheinigungen werden Ihnen dann zugesandt. 

Wo wird mein Eheregister geführt?

Haben Sie in Deutschland geheiratet, wird das Eheregister im Heiratsstandesamt geführt und aufbewahrt. Wurde Ihre Ehe vor dem 24.02.2007 im Ausland geschlossen und Sie haben ein Familienbuch auf Antrag anlegen lassen, erhalten Sie eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister des Standesamtes des damaligen Wohnsitzes.
Sollte die Nachbeurkundung Ihrer Eheschließung nach den 24.02.2007 erfolgt sein, wird das Eheregister bei dem Standesamt geführt, das die Nachbeurkundung vorgenommen hat.

Vorsprache

Eine gemeinsame persönliche Vorsprache ist erforderlich.

Gebühren

Für die Vornahme der Namenserklärung sind gemäß der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innen und für Kommunales - GebOMIK) https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomik Gebühren in Höhe von 37,00 € zu erheben. Für die Ausstellung einer Eheurkunde mit neuer Namensführung sind gemäß der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innen und für Kommunales - GebOMIK)  https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomik weiterhin Gebühren in Höhe von 15,00 € zu erheben.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • beglaubigte Ablichtung des Eheregisters
    Haben Sie bei uns geheiratet, liegt Ihr Eheregister hier vor. Wurde Ihre Ehe im Ausland geschlossen oder besitzt einer von Ihnen nicht die deutsche Staatsangehörigkeit, dann setzen Sie sich bitte zwecks weiterer Beratung mit uns in Verbindung.

Zuständige Organisationseinheit(en)

Ansprechpartner(innen)

Frau Christine Behrens
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-167

Frau Iris Spiegelberg
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-152

Aktuelle Themen

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