Verwaltung und Politik
Sie sind hier:
- Start
- Verwaltung und Politik
- Rathaus | Ortsrecht
- Rathaus von A-Z
- Anliegen
- Anmeldung zur Eheschließung
Anmeldung zur Eheschließung
Beschreibung
Wenn Sei heiraten möchten, muss die Eheschließung zunächst beim Standesamt Ihres Wohnsitzes angemeldet werden. Die Anmeldung kann frühestens sechs Monate vor der Hochzeit vorgenommen werden.
Sollte keiner der Partner in Eberswalde wohnen, ist das Standesamt Eberswalde für die Anmeldung zur Eheschließung nicht zuständig. Die Eheschließung ist dennoch in Eberswalde möglich. Die Anmeldung nehmen Sie bitte beim Standesamt Ihres Wohnsitzes vor.
Haben Sie, Ihre Verlobte oder Ihr Verlobter eine ausländische Staatsbürgerschaft, ist eine vorhergehende persönliche Beratung im Standesamt erforderlich. Möchten Sie im Ausland heiraten, empfehlen wir Ihnen, sich unmittelbar mit dem entsprechenden Standesamt oder aber der konsularischen Vertretung des betreffenden Landes in Verbindung zu setzen.
Wo Sie in Eberswalde Ihre Ehe schließen können
Trauorte:
- Märchenvilla, Brunnenstraße 9, 16225 Eberswalde
- Zoologischer Garten, Am Wasserfall 1, 16225 Eberswalde
Termine zur Eheschließung erhalten Sie telefonisch oder persönlich nach Vereinbarung. Sind Ihr/e Partner/in oder Sie verhindert, kann die Anmeldung auch allein getätigt werden. Eine schriftliche Vollmacht ist allerdings erforderlich.
Gebühren
Die Gebühren zur Anmeldung der Eheschließung sind individuell zu erheben und richten sich nach der Verordnung über die Gebühren für öffentliche Leistungen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Kommunales (Gebührenordnung des Ministeriums des Innen und für Kommunales - GebOMIK).
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/gebomik
Benötigte Unterlagen
Haben Sie Ihren Hauptwohnsitz in Eberswalde, sind volljährig, besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft und waren noch nicht verheiratet oder verpartnert, sind zur Anmeldung folgende Unterlagen nötig:
- Personalausweis oder Reisepass
Bei der Anmeldung ist ein gültiges Ausweisdokument vorzulegen. - eine beglaubigte Ablichtung des Geburtenregisters
Eine Ablichtung erhalten Sie bei dem Standesamt, wo Sie geboren wurden. Bei ausländischen Urkunden ist eine Übersetzung, einer staatlich anerkannten deutschen Übersetzerin oder eines staatlich anerkannten deutschen Übersetzers nötig. Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorliegen. - gemeinsames Kind
Haben Sie ein gemeinsames Kind, so benötigen wir eine neue Geburtsurkunde, in der Sie beide als Eltern eingetragen sind. Diese Urkunde erhalten Sie bei dem Standesamt, wo die Geburt Ihres Kindes eingetragen wurde.
Spezielle Anforderungen
Es gibt Fälle, in denen weitere Unterlagen vorgelegt werden müssen. Lesen Sie bitte genau die nachfolgenden Punkte durch, damit Ihre Nachweise vollständig sind:
- Sind Ihr/e Partner/in oder Sie nicht in Eberswalde gemeldet, so benötigen Sie eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung des Wohnsitzes. Die Meldebehörde Ihres Wohnsitzes stellt Ihnen die Bescheinigung aus.
- Sind Sie bereits verheiratet oder verpartnert gewesen, benötigen Sie zusätzlich eine beglaubigte Ablichtung des Eheregisters Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk bzw. die Partnerschaftsurkunde mit Auflösungsvermerk. Die Ablichtung aus dem Eheregister erhalten Sie beim Standesamt Ihres damaligen Heimatortes, die Ablichtung aus dem Partnerschaftsbuch erhalten Sie bei dem Standesamt oder der Behörde, wo Ihre Partnerschaft eingetragen wurde.
- Wurde Ihre Ehe oder Partnerschaft erst kürzlich aufgelöst, so dass die Auflösung noch nicht im Eheregister bzw. im Partnerschaftsbuch eingetragen ist, reicht neben der Ablichtung des Eheregisters oder der Partnerschaftsurkunde auch ein Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk aus.
Urkundenservice
Benötigen Sie für Ihre Anmeldung Urkunden des Standesamtes Eberswalde, können Sie diese persönlich, schriftlich oder online bestellen.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStVO)
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Christine Behrens
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-167
Frau Iris Spiegelberg
E-Mail: standesamt@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-152
Weitere Seiten
- Abfallsäcke (schwarz)
- Abmeldung bei der Meldebehörde
- Abstandsflächenrechte an städtischen Grundstücken
- Abstandsflächenrechte an städtischen Grundstücken (= Dienstbarkeiten)
- Adressdatenbank Kultur/Kunst/Veranstaltungen
- Ahnenforschung
- Altersjubiläen
- Amtsblatt für die Stadt Eberswalde
- An- und Verkauf von Grundstücken
- Anlagenunterhaltung / Pflege der Grün-, Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen
- Anmeldung bzw. Ummeldung bei der Meldebehörde
- Anmeldung von Wild- und Jagdschäden
- Antikorruptionsstelle
- Antrag auf Kita-Platz
- Anzeige eines anlassbezogenen vorübergehenden Gaststättengewerbes
- Anzeige eines Gaststättengewerbes
- Anzeigen von Sprengungen und Kampfmittelfunden
- Ausbildung | Stellenausschreibungen | Praktika
- Ausgleichsbetrag nach § 154 BauGB (Baugesetzbuch)
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Auskunftssperre
- Ausnahmegenehmigung nach Landesimmissionsschutzgesetz - Nachtruhe
- Ausnahmegenehmigung nach Landesimmissionsschutzgesetz – Benutzung von Tongeräten
- Ausnahmegenehmigung nach Landesimmissionsschutzgesetz – Verbrennen im Freien
- Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und Verwendens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II
- Ausschreibung von Grundstücken (= An- und Verkauf von Grundstücken)
- Ausschreibungen
- Ausstellungen im Rathaus
- Ärger (= Schiedsstelle)
- Bannerwerbung am Rathaus
- BAUEN ONLINE
- Bauflächenverzeichnis | Baugrundstücke (= An- und Verkauf von Grundstücken)
- Bauleitplanung
- Bäume
- Bürgermeistersprechstunde - Terminabsprache
- Bearbeitung von Schadensersatzforderungen aus Kfz-Unfällen
- Bearbeitung von Schadensersatzforderungen gegen die Stadt Eberswalde allgemein
- Befreiung vom Eigenanteil für Lernmittel
- Beglaubigungen
- Begrüßungsgeld für Studierende und Auszubildende
- Behördlicher Datenschutz
- Beleidigung (= Schiedsstelle)
- Benutzung von Tongeräten
- Bereitstellung von Medien und Informationsdiensten
- Bestattung / Beisetzung
- Bestellung einer Eheurkunde
- Bestellung einer internationalen Geburtsurkunde
- Bestellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde
- Bestellung von Geburtsurkunden
- Bestellung von Sterbeurkunden
- Beurkundung von Geburten
- Beurkundung von Sterbefällen
- Bewerbung für das FinE - Fest in Eberswalde (Straßenkulturfest)
- Bewirtschaftung des Stadtwaldes
- Bewohnerparkausweis
- Bodenordnung
- Denkmalschutz
- Dienstbarkeiten
- Eberswalder Kulturkalender
- Ehenamensbestimmung
- Eheregister (früher Familienbuch)
- Eheschließung
- Eintragung einer im Ausland geschlossenen Ehe
- Eintragung im Vermittlerregister für Finanzanlagenvermittler
- Einwohnerversammlungen in den Ortsteilen
- Erholungsgrundstücke (= Garagen, Erholungsgrundstücke und Gärten)
- Erlaubnis nach Landesimmissionsschutzgesetz - Abbrennen von Feuerwerken
- Erlaubnis zum Betreiben des Finanzanlagenvermittlergewerbes
- Erlaubnis zum Betreiben einer Spielhalle | Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit
- Erlaubnis zum Betreiben eines Baubetreuergewerbes
- Erlaubnis zum Betreiben eines Bauträgergewerbes
- Erlaubnis zum Betreiben eines Bewachungsgewerbes
- Erlaubnis zum Betreiben eines Darlehensvermittlergewerbes
- Erlaubnis zum Betreiben eines Maklergewerbes
- Erlaubnis zum Betreiben eines Pfandleihgewerbes
- Erlaubnis zum Betreiben eines Versteigerergewerbes
- Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde
- Erwerb pyrotechnischer Gegenstände KlasseII (= Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und Verwendens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II)
- Facility Management
- Fahrrechte (= Dienstbarkeiten)
- Familiengarten Eberswalde
- Förderung der Ausstattung mit Schulmaterialien
- Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Eberswalde
- Führung und Verwaltung des Friedhofskatasters einschließlich Gebührenerhebung
- Führungszeugnis
- Festsetzung von Märkten und Volksfesten
- Feuerwehrzufahrtsrechte (= Dienstbarkeiten)
- Feuerwerk (= Erlaubnis nach Landesimmissionsschutzgesetz - Abbrennen von Feuerwerken)
- Feuerwerk (= Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Erwerbens und Verwendens von pyrotechnischen Gegenständen der Klasse II)
- Fischereipachtverträge bzgl. Gewässer im Eigentum der Stadt Eberswalde (= Vermietung und Verpachtung von Grundstücken der Stadt Eberswalde)
- Freistellung von belegungsgebundenem Wohnraum
- Freiwilliges Engagement
- Fundbüro
- Fundtiere
- Garagen, Erholungsgrundstücke und Gärten
- Gebäudemanagement (= Facility Management)
- Gebäudewirtschaft (= Facility Management)
- Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr
- Gewährung des Wunsch- und Wahlrechts auf einen Kita-Platz
- Gewässerunterhaltung
- Gewerbean-, um-, abmeldung
- Gewerbezentralregisterauszug
- Grünannahmestellen
- Grundstücksbenutzung (= Vermietung und Verpachtung von Grundstücken der Stadt Eberswalde)
- Hausmeister (= Facility Management)
- Hausnummern
- Hundehaltung (= Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde)
- Hundesteuer (An- und Abmeldung)
- Jagdschäden (= Anmeldung von Wild- und Jagdschäden)
- Kampfhunde (= Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde)
- Kampfmittelfund (= Anzeigen von Sprengungen und Kampfmittelfunden)
- Kinderreisepass
- Kleingartenangelegenheiten
- Klimaschutz
- Kriegs-und Ehrengräber
- Kulturförderung
- Lagerfeuer Ausnahmegenehmigung (= Ausnahmegenehmigung nach Landesimmissionsschutzgesetz – Verbrennen im Freien)
- Landschafts- und Freiraumplanung
- Lärmschutz (= Ausnahmegenehmigung nach Landesimmissionsschutzgesetz – Benutzung von Tongeräten)
- Löschungsbewilligungen
- Meldebescheinigung
- Melderegisterauskunft
- Mietspiegel für Eberswalde
- Museum in der Adler-Apotheke
- Nachbar (= Schiedsstelle)
- Nutzung städtischer Sportstätten
- Obdachlosenangelegenheiten
- Öffentlichkeitsarbeit / Internetpräsentation
- örtliche Rechnungsprüfung
- Personalausweis
- Personalrat
- Pflege der Städtepartnerschaften
- Planungsrechtliche Auskünfte
- Praktika in den städtischen Kindertagesstätten
- Presseinformationen
- Projektförderung von Schulen
- Regenwasseranschluss
- Regenwasserentsorgung
- Reisegewerbekarte
- Reisepässe
- Restitution und Vermögenszuordnung
- RuheForst Eberswalde
- Satzungen und Ortsrecht
- Schiedsstelle
- Schirmherrschaften des Bürgermeisters
- Schulanmeldung
- Schuldrechtsanpassung (= Garagen, Erholungsgrundstücke und Gärten)
- Sitzungsdienst (Stadtverordnetenversammlung und ihre Ausschüsse)
- Sondernutzung öffentlichen Straßenraums
- soziale Angelegenheiten, einschl. Behindertenangelegenheiten (Behindertenbeauftragte und Gleichstellungsbeauftragte)
- Soziale Stadt
- Spielplätze, Grünflächen
- Stadtbibliothek
- Stadtentwicklungsplanung
- Stadtpass
- Stadtsanierung
- Stadtumbau
- Standesamt - Servicenummern
- Städtebauförderung
- Sterbefall (= Sterbefälle ohne Angehörige)
- Sterbefälle ohne Angehörige
- Straßenaufbruchgenehmigung
- Straßenbaubeiträge, Erschließungsbeiträge
- Straßenbeschilderung
- Straßennamen
- Straßenneubau
- Straßenreinigung lt. Straßenreinigungssatzung inkl. Winterdienst
- Straßenunterhaltung
- Straßenunterhaltung und Instandsetzung
- Töle (= Erlaubnis zum Halten gefährlicher Hunde)
- Tierkörperbeseitigung
- Übermittlungssperren
- Umweltprojekte
- unbebaute Grundstücke (= Vermietung und Verpachtung von Grundstücken der Stadt Eberswalde)
- untere Bauaufsichtsbehörde
- Unterhaltung städtischer Friedhöfe
- Urkundenbestellung im Standesamt (Online-Formulare)
- UVP – Umweltprüfung
- Verkauf von Gärten und Erholungsstücken (= Garagen, Erholungsgrundstücke und Gärten)
- Verkauf von Grundstücken (= An- und Verkauf von Grundstücken)
- Verkehrsplanung
- Vermögenszuordnung (= Restitution und Vermögenszuordnung)
- Vermessungsangelegenheiten der Stadt Eberswalde
- Vermietung und Verpachtung von Grundstücken der Stadt Eberswalde
- Vorkaufsrechte
- Wahlbehörde
- Wildschäden (= Anmeldung von Wild- und Jagdschäden)
- Wochenmarkt
- Wohnberechtigungsschein (WBS)
- Wohngeld
- Zentrale Vergabestelle
- Zoologischer Garten Eberswalde
- Zweitwohnungssteuer
Aktuelle Themen
Ukraine-Hilfe
Informationen für die Hilfe für Menschen aus der Ukraine erhalten Sie hier.
Gute Orte Eberswalde
Gute Orte Eberswalde ist eine Initiative des Lokalen Bündnisses für Familie Eberswalde unter Schirmherrschaft des Bürgermeisters in Zusammenarbeit mit Einzelhändlern, Gewerbetreibenden und öffentlichen Einrichtungen im gesamten Stadtgebiet sowie in Kooperation mit dem Ordnungsamt der Stadt Eberswalde, der Polizeiinspektion Barnim und dem Jugendamt des Landkreises Barnim.