Beschreibung
Wer gewerbsmäßig ohne vorhergehende Bestellung außerhalb seiner gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche zu haben
- Waren feilbietet oder Bestellungen aufsucht oder ankauft, Leistungen anbietet oder Bestellungen auf Leistungen aufsucht oder
- unterhaltende Tätigkeiten als Schausteller oder nach Schaustellerart ausübt, betreibt ein Reisegewerbe und bedarf der Reisegewerbekarte.
Gebühren
20,00 EUR bis 500,00 EUR
Benötigte Unterlagen
- 1. Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
- zwei Lichtbilder
- Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen Finanzamtes
- Führungszeugnis (Belegart O) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9) zu beantragen bei der Einwohnermeldebehörde
- bei Ausländern: Aufenthaltstitel, der beinhaltet „Erwerbstätigkeit gestattet“
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
- Gewerbeordnung (GewO) § 55
Zuständige Organisationseinheit(en)
Ansprechpartner(innen)
Frau Katrin Körner
E-Mail: k.koerner@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-333
Herr Bernd Schröter
E-Mail: b.schroeter@remove-this.eberswalde.de
Telefon: 03334/64-335