Der Wohnberechtigungsschein dient als Bezugsvoraussetzung für eine in der Bundesrepublik Deutschland mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung. Er wird auf Antrag an Wohnungssuchende erteilt, deren Gesamteinkommen eine Einkommensgrenze, die sich nach der Anzahl der mitziehenden Familienmitglieder bestimmt, nicht übersteigt. Der Wohnberechtigungsschein ist dem Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages zu übergeben und erlaubt nur die Begründung eines Hauptwohnsitzes. Der durch die Stadtverwaltung Eberswalde ausgestellte Wohnberechtigungsschein wird im gesamten Land Brandenburg anerkannt und ist ab Ausstellungsdatum 1 Jahr gültig.
15,00 €
Entsprechend der Einkommensverhältnisse, kann die Gebühr auf Antrag gemindert oder erlassen werden!
Herr Marco Schwipper
E-Mail: m.schwipper@ eberswalde.de
Telefon: 03334/64-153